Der Lobbyverband LEVA-EU – quasi das einzige Sprachrohr für die E-Leichtfahrzeug-Branche (LEVs) in Europa – setzt sich vehement für heimische Unternehmen ein, die ausschließlich E-Bikes montieren und derzeit seiner Meinung nach mit einer existenzbedrohenden EU-Gesetzgebung konfrontiert werden. Diese Diskriminierung würde es sogar fast unmöglich machen, neue Unternehmen zu gründen. Gleichzeitig schade sie den von der EU-Kommission skizzierten Green Deal-Zielen (Stichwort Null Emissionen).
Derzeit müssen in der EU ansässige E-Bike-Montagebetriebe einen Antidumping-Strafzoll in Höhe von 48,5 Prozent auf wichtige Fahrradkomponenten aus China zahlen (obwohl diese Bauteile laut Verordnung 512/2013 nicht zollpflichtig seien). Dabei sind diese Importeure einem schwierigen Antragsverfahren ausgesetzt. Mit dem müssen sie nachweisen, wie sie die Komponenten verwenden.
Im Gegensatz dazu haben Unternehmen, die sowohl konventionelle Fahrräder als auch E-Bikes (unter Verwendung derselben Rahmen, Gabeln, Laufräder etc.) in der EU zusammenbauen, in der Regel schon vor langer Zeit eine Befreiung vom gesagten Strafzoll auf Fahrradkomponenten aus China erhalten.
Wie sie die bekommen haben? »Indem sie der Kommission nachweisen, dass der Wert der chinesischen Komponenten 59 Prozent des Wertes des konventionellen Fahrrads nicht übersteigt oder die Wertschöpfung durch die Montage mehr als 25 Prozent der Herstellungskosten beträgt.«
Zauberformel Endverbleibs-Genehmigung
Die kürzlich veröffentlichte Verordnung 2020/1296 bedeutet, dass Unternehmen in der EU diese Ausnahmeregelung nun automatisch für die Montage sowohl von konventionellen Fahrrädern als auch von E-Bikes nutzen können. Stolperstein: EU-Unternehmen, die ausschließlich E-Bikes montieren, müssen ein anderes Verfahren durchlaufen.
LEVA-EU hat der Europäischen Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2020/1296 vorgelegt. Mit ihm könne die Diskriminierung von reinen E-Bike-Herstellern ein für alle Mal beendet werden.
Der Lobbyverband erklärt, dass reine E-Bike-Anbieter die Befreiung des oben genannten Strafzolls auf Made in China-Komponenten durch eine sogenannte Endverbleibs-Genehmigung erhalten müssten – was bisher von den nationalen Zollbehörden leider mit sehr wenig Erfolg gehandhabt würde.
»Die Frage, die wir an die Europäische Kommission haben ist, warum sie es für nötig hielt, diese Diskriminierung einzuführen? Es gibt zahlreiche Beispiele von Unternehmen, die vergeblich versuchen, diese Genehmigung zu erhalten. Die administrative und finanzielle Belastung, die aus diesem Verfahren resultiert, ist extrem schwer und kompliziert,«, betont LEVA-EU-Direktorin Annick Roetynck, »wir haben uns mit der Kommission getroffen und ihr einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2020/1296 vorgelegt. Wenn sie unseren Vorschlag annehmen, würde dies – so hoffen wir – das Problem für neue Unternehmen und für Unternehmen, die gerade eine Endverbleibs-Genehmigung beantragen, lösen.«
Text: Jo Beckendorff