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LEVA-EU in Sachen vorläufiger E-Bike-Strafzoll: So nicht!
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So nicht – das will man sich nicht einfach so gefallen lassen. So lautet auch die dieser Tage angesagte patriarchalische  »Kampfsprache« wie folgt: »Wir haben nur eine Schlacht, jedoch nicht den Krieg verloren«. Mit dieser kämpferischen Aussage bezieht sich LEVA-EU-Managerin Annick Roetynck auf den von der verantwortlichen Europäischen Kommission offiziell am 18. Juli im EU-Amtsblatt verkündeten verhängten provisorischen Anti-Dumping-Strafzoll auf E-Bike-Importe aus China.

Laut einer LEVA-Meldung bedauern »LEVA-EU und das vom Verband mit kreierte Kollektiv betroffener E-Bike-Importeure die Entscheidung Brüssels zutiefst, vorläufige Zölle einzuführen, die einigen europäischen Unternehmen auf dem E-Bike-Markt einen entscheidenden Schlag versetzen könnten und wodurch die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt und letztendlich die Europäer gezwungen werden, die Rechnung zu tragen«.
Nichtsdestotrotz würde eine Entscheidung über die endgültigen Strafzölle – ob rückwirkend erhoben oder nicht – gegen Ende dieses Jahres erwartet. Darum rüstet LEVA-EU auf. Denn, so Annick Roetynck: »Aus unserer ersten Analyse schließen wir, dass die Verordnung viele Unstimmigkeiten und Auslassungen enthält. All dies wird in der offiziellen Antwort des Kollektivs auf die Verordnung ausführlich behandelt.«
Nachdem die Europäische Kommission nach Beschwerde des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA am 4. Mai die Registrierung aller neuen E-Bike-Importe bei den zuständigen Zollbehörden angeordnet hatte, verkündete sie nun nach eingehender Untersuchung der Sachlage oben genannten vorläufigen Anti-Dumping-Strafzoll (bis zu einer Höhe von 83,6 Prozent – siehe auch RadMarkt-Meldung »EU beschließt provisorischen Strafzoll auf E-Bikes aus China« vom 19. Juli).
Diese öffnet nun laut LEVA-EU »die Tür für endgültige Zölle, die gegen Ende dieses Jahres eingeführt werden könnten und die möglicherweise rückwirkend ab dem Registrierungsdatum erhoben werden«. Und: Die vorläufigen Zölle der Kommission seien absurd, da bisher keine Beweise für das Vorliegen von Dumping vorlagen: »Der Beschwerdeführer konnte keine Verletzung der europäischen E-Bike-Industrie nachweisen. Alle so genannten europäischen Hersteller haben in den letzten Jahren zweistellig zugelegt und dürften weiterhin von diesem expandierenden Markt profitieren. Die meisten E-Bike-Komponenten werden aus China importiert und dann nur von europäischen ‚Herstellern’ zusammengebaut. Dieses Montageverfahren beläuft sich auf 25 bis 35 Euro – das ist der einzige Unterschied zwischen so genannten europäischen ‚Herstellern’ und ‚Importeuren’«, heißt es im vorliegenden LEVA-EU-Schreiben.
Fakt sei doch, dass die europäischen Importeure »seit der Registrierung in Aufruhr sind und völlige Unsicherheit darüber besteht, was sie auf ihre kurz- und längerfristigen Geschäftspläne stützen können. Für viele dieser Unternehmen ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, die Bankbürgschaft zu erhalten, die notwendig ist, um eine effektive Zahlung vorläufiger Zölle zu vermeiden«.
O-Ton Annick Roetynck: »Das ist ein klarer Missbrauch von Handelsschutz-Instrumenten aus protektionistischen Gründen. Importeure wurden bestraft, bevor ein Urteil überhaupt erreicht wurde. Dieses unbegründete und undurchsichtige Verfahren verletzt viele kleine und mittlere europäische Unternehmen sowie den wachsenden E-Bike-Markt in Europa schwer.«
Ergo habe man bereits am 10. Juni einen Antrag auf Aufhebung der Registrierungsverordnung gestellt. Nichtsdestotrotz scheint die Kommission laut LEVA-EU »entschlossen zu sein, dieses Verfahren fortzusetzen und auf die Verhängung endgültiger Zölle hinzuarbeiten, obwohl sie bereits mehrfach gegen das ordnungsgemäße Verfahren der Einführer verstoßen hat.«
Dagegen werde man vorgehen.

Text: Jo Beckendorff

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