Der portugiesische Felgenhersteller Rodi ist gemäß eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln allein berechtigter Inhaber der Marke Airline.
Rodi hatte die gerichtliche Entscheidung gesucht, weil die Firma Büchel die Marke Airline seit 2003 für sich im deutschen Markenregister hatte eintragen lassen. Wie Rodi mitteilt, wurden aber schon seit Beginn der 90er Jahre Airline-Felgen von den Portugiesen hergestellt und auch im deutschen Markt vertrieben. Jetzt wurde in zweiter Instanz der Klage von Rodi auf Löschung der zu Gunsten von Büchel im deutschen Markenregister eingetragenen Marke Airline stattgegeben und damit das Urteil aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen (6 U 176/07, Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Mitteilung von Rodi waren die Kölner Richter der Auffassung, die Markenanmeldung durch Büchel stelle sich als eine unlautere gezielte Behinderung des portugiesischen Wettbewerbers dar. Die Anmeldung der Marke durch Büchel sei nicht gutgläubig erfolgt.
In Deutschland wird Rodi von JJC Cycleparts, Dr. Johannes Jäger, Wentorf, vertreten.