Die Giant Deutschland GmbH hat mit Datum vom 24. November über Rechtsanwalt an die AVA (Marktkauf) geschrieben. In dem Marktkaufprospekt sei mit falschen UVPs geworben worden.
Wie im Online-Ticker berichtet, hatte der Marktkauf (Bau und Garten) in einem Prospekt hochwertige Giant-Rennräder mit Streichpreisen beworben. Es stellte sich heraus, dass nicht Giant Deutschland diese Räder an Marktkauf geliefert hatte, sondern ein sehr großer niederländischer Händler, der sich vermutlich von Überbeständen trennen wollte. Während die Aktion als solches rechtlich offenbar kaum anzugreifen ist, geht Giant zumindest gegen falsche Preisangaben vor.
Das Wettbewerbsrecht sagt aus, dass bei Streichpreisen der durchgestrichene Preis auch tatsächlich der ursprünglichen unverbindlichen Preisempfehlung des Produkts entsprechen muss. Im Marktkauf-Prospekt wurden UVPs angegeben, die nicht für den deutschen Markt gelten.
Dies ist das Hauptthema des anwaltlichen Schreibens. Ein anderer rechtlicher Ansatzpunkt, nämlich dass die Fahrräder von Marktkauf »nicht im marktüblichen Stil« angeboten wurden, wird noch geprüft; da liegen die Dinge offenbar nicht so eindeutig wie beim Streichpreis-Thema.
Im Übrigen, so Marketingleiter Oliver Hensche zum RadMarkt, habe sich die Lage mittlerweile ein wenig beruhigt, vermutlich auch deswegen, weil viele Marktkauf-Filialen nur ein bis zwei Fahrräder erhalten haben. Mit den real stärker betroffenen Händlern ist Giant, so Hensche, im intensiven Kontakt.