Meisterabschlüsse im Handwerk und der akademische Grad des Bachelor sind in Zukunft als gleichwertig zu betrachten. Das gab die Handwerkskammer Düsseldorf bekannt.
Um die gleichwertige Behandlung von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen gab es zwischen dem Handwerk und der Kultusministerkonferenz unterschiedliche Auffassungen. Die nun zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern gefundene Lösung sehe eine gleichrangige Einstufung des Meister- und des Bachelortitels im Nationalen Qualifizierungsrahmen vor. Beide Qualifizierungsabschlüsse rangierten danach auf Niveaustufe 6 (von 8), die allgemeinbildenden Schulabschlüsse sollen zunächst dem Rahmen nicht zugeordnet werden. Drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen seien auf Niveau 4 eingestuft.
»Die Gleichstellung von Meistern mit Bachelors stärkt den Karriereweg der dualen Berufsausbildung in Deutschland massiv«, ordnete der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf und des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags, Professor Wolfgang Schulhoff, das bildungspolitische Verhandlungsergebnis ein. »Ich empfinde große Genugtuung. Denn der Beschluss bedeutet eine gesellschaftlich breite und nicht rückholbare Anerkennung der Meisterausbildung als Rüstbecken für besonderes fachliches Können und für hochstehenden Wissenserwerb. Die jetzt verankerte starke Stellung des Meisters im nationalen Bildungsranking signalisiert, dass tertiäre Bildungswege nicht nur über die Hochschule, sondern auch über die berufliche Bildung möglich sind. Das in Deutschland seit Humboldt gepflegte Vorurteil, nur ein akademischer Bildungsgang mache einen Menschen komplett, darf offiziell als überholt gelten.«