Gerade berichtete der RadMarkt aufgrund einer pflichtgemäßen Verlustanzeige nach §92 des Aktiengesetzes (Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) einen Verlust in Höhe des Grundkapitals der Mitteldeutschen Fahrradwerke AG (Mifa) – da pfiffen es die Spatzen bereits vom Dach: Heute 29. September haben die Sangerhausener beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß Paragraf 270a Insolvenzordnung (InsO) gestellt. Somit soll laut Pressemeldung der Restrukturierungsprozess der Mifa in Eigenregie fortgesetzt werden. Wichtig zu wissen: „Das operative Geschäft der Mifa bleibt davon unberührt und läuft wie geplant weiter.“…
Am Morgen des 29. September flatterte die Meldung der pflichtgemäßen Verlustanzeige seitens der Mifa in die Redaktion.
Wie vom RadMarkt berichtet ist der Vorstand laut § 92 Abs. 1 AktG dazu verpflichtet, wenn „bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals“ besteht.
Am Nachmittag flatterte dann besagte Insolvenzverfahrens-Meldung in Eigenverwaltung herein. Dazu in der Pressemitteilung: „Ein wesentlicher Bestandteil der Grundlagenvereinbarung, die am 22. August mit der OPM Global B.V., einer Tochtergesellschaft des indischen Fahrradherstellers Hero Cycles Ltd., und der One Square Advisory Services GmbH, dem Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der Mifa-Anleihe 2013/18 (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5), zur finanziellen Sanierung der Mifa geschlossen wurde, konnte nicht wie zugesagt umgesetzt werden. Angesichts dessen hat sich der Vorstand der Mifa heute für die Beantragung einer Insolvenz in Eigenverwaltung entschieden, um den Restrukturierungsprozess der Mifa in Eigenregie fortsetzen und den reibungslosen Fortgang des operativen Geschäftsbetriebs sicherstellen zu können.“
Sollte das Amtsgericht dem Antrag auf Eigenverwaltung zustimmen, wird dem Mifa-Vorstand ein vorläufiger Sachwalter zur Seite gestellt. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands: „Der Vorstand führt den Geschäftsbetrieb der Mifa in vollem Umfang fort und wird umgehend einen Verkaufsprozess in die Wege leiten. In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der insbesondere die notwendigen Sanierungsschritte beinhaltet und die Grundlage der Restrukturierung der Mifa bildet.“
Die Mifa werde ihre Belegschaft heute 29.9. über die aktuelle Situation informieren. Die Löhne und Gehälter der aktuell rund 600 Mitarbeiter sind für drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Zum aktuellen Mifa-Vorstand gehört neben Alleinvorstand Dr. Stefan Weniger ab dem 1. Oktober und wie angekündigt Thomas Mayer. Mayer verantwortet dann das operative Geschäft.
Text: Jo Beckendorff/Mifa, Fotos: Jo Beckendorff