MIFA: neue Anleihebedingungen

Wie die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG meldet, hat die Clearstream Banking AG als Clearingstelle für die Mifa-Anleihe die Vereinbarung zur Zinsstundung und zum Kündigungsverzicht in Kraft gesetzt. Die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe hatten, vertreten durch die One Square Advisory Services GmbH, zugestimmt, der Mifa die am12. August 2014 fälligen Zinsansprüche zu stunden und bis zum 31. März 2015 auf Kündigungen der Anleihe verzichten. Sollte doch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIFA eröffnet werden, ist diese Vereinbarung allerdings hinfällig. Damit ändern sich nun die Anleihebedingungen, die neuen Konditionen können ab sofort über die Anleiheseite der MIFA-Internetseite im Bereich Investor Relations eingesehen werden.
vz

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