Gestern (29. Januar) hat Lucas F. Flöther (Bild) in seiner Funktion als Insolvenzverwalter der Mitteldeutschen Fahrradwerke AG (Mifa) den Geschäftsbetrieb offiziell an den neuen Eigentümer übertragen. Mit dem Vollzug des Kaufvertrags ist die Sanierung des insolventen Unternehmens aus Sangerhausen abgeschlossen. Der neue Eigentümer macht mit Deutschlands absatzstärkstem Fahrradhersteller unter dem neuen Namen Mifa-Bike-Gesellschaft mbH weiter. Mit der Abwicklung der derzeit noch an der Börse gelisteten Mifa AG wird Insolvenzverwalter Flöther allerdings noch länger beschäftigt sein…
Zuerst die guten Nachrichten: „Die Übergabe des Geschäftsbetriebs an den Käufer ist der Schlusspunkt einer erfolgreichen Sanierung im Insolvenzverfahren“, erklärt Insolvenzverwalter Flöther, „besonders freut mich, dass alle Arbeitsplätze gerettet werden konnten und ich den Geschäftsbetrieb mit für das ganze Jahr 2015 gefüllten Auftragsbüchern übergeben kann.“
Am 11. Dezember letzten Jahres hatte Flöther mit der Unternehmerfamilie von Nathusius – Eigentümerin des Autoteileanbieter IFA Rotorion Holding GmbH mit Sitz in Haldensleben – einen Kaufvertrag geschlossen. Nachdem in den zurückliegenden Wochen alle vertraglichen Auflagen erfüllt wurden und die Genehmigung der Kartellbehörden vorliegt, konnte der Betriebsübergang nun letztendlich vollzogen werden.
Mit dem Geschäftsbetrieb gehen sämtliche Vermögensgegenstände der MIFA inklusive der betriebsnotwendigen Grundstücke auf den oben genannten Käufer über. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.
Nun die weniger guten Nachrichten: Flöthers Aufgabe besteht nun darin, die MIFA AG abzuwickeln und die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Zu diesem Zweck hatte der Insolvenzverwalter Anfang Januar bereits das Delisting der Aktie beantragt. Darüber hinaus wird die komplette Buchhaltung der letzten Jahre gesichtet und mögliche Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche geprüft.
Hintergrund: „Eine Durchsetzung solcher Ansprüche würde die Insolvenzmasse erhöhen und sich somit auf die für die Gläubiger zu erwartende Quote auswirken.“ Eine Schätzung der zu erwartenden Quote sei daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich: „Bei einem Verfahren dieser Größe wird die Abwicklung sicher noch einige Jahre in Anspruch nehmen.“
Text: Jo Beckendorff/Flöther&Wissing, Foto: Flöther & Wissing