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Mifa: Vorläufige Insolvenzverwaltung gerichtlich bestätigt

Prof. Dr. Lucas F. Flöther bleibt »starker« vorläufiger Insolvenzverwalter der Mitteldeutschen Fahrradwerke AG. Der deutsche Fahrradhersteller hatte am 29. September 2014 Insolvenz angemeldet. Wie die Kanzlei Flöther & Wissing mitteilt, hat das Landgericht Halle die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung im Insolvenzeröffnungsverfahren über den Fahrradhersteller Mifa als »erforderlich und verhältnismäßig« bestätigt.

Am 7. Oktober 2014 hatte das Amtsgericht Halle (Saale) die Eigenverwaltung auf Antrag des gerichtlich eingesetzten Gläubigerausschusses aufgehoben und einen »starken« vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Der Vorstand der Mifa legte dagegen Beschwerde ein.
Für die Fortführung der Mifa und die Gläubiger sei der Beschluss des Landgerichts ein wichtiges Signal, so Flöther. Der bisher eingeschlagene Sanierungskurs sei bestätigt worden und könne nun im Sinne der Gläubiger vorangetrieben werden.
Flöther sei es zuletzt gelungen, die Beziehungen zu Lieferanten und Kunden wieder zu stabilisieren. So verzichte zum Beispiel ein Schlüssellieferant zukünftig auf zusätzliche Sicherheiten bei der Lieferung, die er während der Eigenverwaltung noch eingefordert hatte. Zur Auftragslage für das Jahr 2015 heißt es, sie »entspricht infolge der bisher umgesetzten Sanierungsmaßnahmen in etwa der Auftragslage des Vorjahrs.«
Zur weiter laufenden Investorensuche gibt es keine neuen Entwicklungen. »Uns liegen mehrere konkrete Kaufangebote namhafter Unternehmen vor, die wir derzeit intensiv prüfen«, informiert Flöther, es gäbe kein konkretes Zieldatum. Bei den Interessenten handele es sich sowohl um brancheninterne als auch branchenferne strategische Investoren.
 

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