Mißverständnis: Batterielichter nicht Vorschrift

In „Bild“ stand es (oh Wunder) richtig, bei dpa und n-tv.de falsch: Nicht Batterierücklichter werden bald Vorschrift, sondern Standrücklichter.

Die Insider wissen, dass seit Jahren um eine Novellierung der einschlägigen Paragraphen der Straßenverkehrzulassungsordnung (STVZO) gerungen wird. Nun könnte die Vorlage bald vom Tisch kommen, wobei Siegfried Neuberger, Geschäftsführer Technik des Zweiradindustrieverbandes (ZIV), das 4. Quartal für realistischer hält als das von Bild genannte 2. Quartal. Aus Sicherheitsgründen wird ein automatisch sich zuschaltendes Standlicht dann Pflicht, aber ob das als Batterie- oder Kondensatorlösung oder wie auch immer umgesetzt wird, bleibt den Herstellern überlassen. Es bleibt auch bei der Dynamopflicht.

Klarzustellen ist auch, dass nach Inkrafttreten gerade nicht alle Fahrräder mit Standrücklicht unterwegs sein werden: Die Vorschrift bezieht sich nur auf neu in den Verkehr gebrachte Räder und das auch noch mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Eine Nachrüstpflicht alter Räder ist nicht vorgesehen. Es wird also noch geraume Zeit ins Land gehen, bis zumindest der überwiegende Teil der Radfahrer mit Standlicht unterwegs ist.

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