Mobilitätsbudget: BDI und BüNaMo schlagen steuerliche Vereinfachung vor
Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft (BüNaMo) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Damit sollen Verwaltungs- und Steuerhürden abgebaut werden, so dass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten bzw. zu nutzen, teilen die Verbände mit. Konkret schlagen sie vor, eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget zu ermöglichen.

So soll der geldwerte Vorteil der Mobilitätsnutzung mit weniger Bürokratie besteuert werden können. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung brauche es eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift.
Die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und ÖPNV sollen davon unberührt bleiben und parallel angewandt werden, raten die Verbände weiter.

Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft ist eine Initiative der vier Branchenverbände Allianz pro Schiene, Bundesverband CarSharing, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Zukunft Fahrrad.

 

 

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Verbandes Zukunft Fahrrad: »Das Mobilitätsbudget ist ein Rundum-Angebot für jeden Weg und jedes Bedürfnis. Es kann nach individuellen Erfordernissen zusammengestellt werden. Wir sehen im Mobilitätsbudget einen echten Gamechanger für betriebliche Mobilität. Schon der kometenhafte Aufstieg des Dienstradleasings hat gezeigt, wie groß der Bedarf an solchen neuen nachhaltigen Lösungen ist. Selbstverständlich sollten daher erfolgreiche Modelle wie Dienstradleasing oder auch das Jobticket nahtlos integriert werden.«

»Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, ihren Beschäftigten Mobilitätsbudgets insbesondere für ÖPNV, Bahn, Fahrräder, E-Scooter, Bike- und Carsharing zur Verfügung zu stellen: auf freiwilliger Basis und ergänzend zu Firmenwagen. Bestehende steuerliche Regelungen verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand. Das hindert viele Unternehmen heute daran, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solche Budgets anzubieten«, ergänzt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI. »Mit diesem gemeinsamen Vorschlag zeigen wir der Politik einen Weg auf, die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen und gleichzeitig Klimaschutz im Verkehr durch Stärkung CO2-armer Mobilitätslösungen voranzubringen.«

Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): »Mit Blick auf die Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen wir klimafreundliche Mobilitätsangebote für die Unternehmen und deren Beschäftigte reizvoller gestalten. Ein Mobilitätsbudget mit einfachen administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen, bei dem die Beschäftigten auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen können, ist ein starker Hebel für eine künftig steigende Nachfrage. Zu diesen Angeboten zählen dann natürlich auch ÖPNV-Tickets wie das Deutschland-Ticket und auch die BahnCard.«

Das gemeinsame Positionspapier »Das Mobilitätsbudget: Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen« gibt es hier zum Download:

nachhaltige-mobilitaetswirtschaft.de/wp-content/uploads/2023/03/Maerz2023_Position_Mobilitaetsbudget_f.pdf

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