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Nach 2019: Ortlieb passt seinen selektiven Vertriebsvertrag erneut an
Um den Qualitätsanspruch im Verkauf seiner Produkte sicherzustellen, arbeitet der für seine wasserdichten »Made in Germany«-Taschen und -Rucksäcke bekannte Anbieter Ortlieb Sportartikel GmbH seit 2011 an seinem fachhandels-basierten Vertriebssystem. Nachdem der selektive Vertriebsvertrag 2019 schon einmal zur Gewährleistung einer fairen Koexistenz zwischen Online-, Offline- und Multichannel-Händlern aktualisiert wurde, sei jetzt eine weitere Anpassung notwendig.
Ist sicherlich einer der Vorreiter in Sachen eines selektiven fachhandelsbasierten Vertriebssystems zur fairen Koexistenz zwischen Online-, Offline- und Multichannel-Händlern - und hat dafür auch hart gekämpft: der Spezialist für wasserdichte Taschen und Rucksäcke Ortlieb Sportartikel GmbH.Foto: Ortlieb

Nur so könne man den veränderten Marktbedingungen gerecht werden, heißt es aus der Unternehmenszentrale in Heilsbronn (bei Nürnberg).
Die grundlegenden Änderungen betreffen vor allem die Aufteilung in nun zwei separate Verträge. Bisher wurde ausschließlich mit einem Vertrag für stationäre Fachhändler gearbeitet. Der ermöglichte eine zusätzliche Autorisierung für den Onlinehandel.
Nun wird es jeweils einen eigenen Vertrag für den stationären Handel sowie den Online-Fachhandel geben. Für die bestehenden stationären Ortlieb-Kunden ist keine erneute Unterschrift erforderlich. Ohne aktiven Widerspruch bis spätestens 31. März tritt der neue Vertrag automatisch ab dem 1. April 2024 in Kraft. Sogenannte Pure-Player – also reine onlinebasierte Fachhändler – erhalten indes einen neuen Vertrag. Multichannel-Händler, die sowohl über das Web als auch stationär verkaufen, müssen beide Verträge unterzeichnen.
Dazu Ortlieb-Geschäftsführer Martin Esslinger: »Wir haben in den letzten 13 Jahren viel investiert, um ein Marktumfeld zu schaffen, in dem wir unsere Marke entsprechend positioniert und abgebildet sehen. Hierbei haben wir auch harte Kämpfe ausgefochten, um unsere Marke zu schützen, ich erinnere nur an die rechtlichen Auseinandersetzungen gegen Amazon vor dem Bundesgerichtshof. Der selektive Vertrieb ist dabei ein wichtiger Baustein unserer nachhaltigen und vorausschauenden Vertriebspolitik. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung auf europäischer Ebene die Möglichkeiten für eine selektiven Vertriebspolitik stark ausgeweitet. Wir sehen uns bestärkt, unseren eingeschlagenen Weg weiterzugehen und passen unseren Vertrag nun entsprechend an.«
Dies gelte natürlich nicht nur für den deutschen Markt, sondern auch für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, in dem Ortlieb den selektiven Vertrieb in den letzten Jahren erfolgreich mit seinen Partnern implementiert hat: »Mit diesem Schritt stärken wir nicht nur unseren loyalen Markenpartnern weiter den Rücken, sondern schaffen auch die Basis für gemeinsames nachhaltiges Wachstum in einem für Händler zunehmend unsicheren und volatilen Marktumfeld.«

Text: Jo Beckendorff/Ortlieb

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