Gestern (23. Juli) waren Anleihegläubiger der Mifa-Anleihe 2013/2018 –- zu einer sogenannten zweiten Präsenzversammlung geladen. Im August 2013 hatte die ins Schlingern geratene Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (Mifa) die Anleihe in Höhe von 25 Millionen Euro und mit einer Verzinsung von 7,5 Prozent aufgenommen. Jetzt wurden endlich zwei wichtige vorliegende Beschlussgegenstände mit der jeweils erforderlichen Mehrheit abgesegnet. Der erste Versuch einer Beschlussfassung via Online-Abstimmung war im Vorfeld und aufgrund zu geringer Mitwirkungsquote seitens der Gläubiger ins Wasser gefallen…
Worum ging es bei den laut Mifa „zukunftsweisenden“ Beschlussgegenständen genau? Zuallererst wurde die von der Mifa vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Außerdem wurde die Gesellschaft „in ihrer Funktion als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger dazu ermächtigt und bevollmächtigt, der Stundung der aus der Anleihe am 12. August 2014 erstmals entstehenden Zinsansprüche und dem vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte zuzustimmen“.
Bei der Präsenzversammlung in einer Sangerhausener Kanzlei waren insgesamt 28,1 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Laut Mifa-Pressemitteilung war zur Bestellung des gemeinsamen Vertreters kein Beschlussfähigkeits-Quorum erforderlich: „Die zur Beschlussfassung des Vorschlags der Mifa erforderliche einfache Mehrheit wurde erreicht. Die Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters, der Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen, erforderte ein Beschlussfähigkeits-Quorum von 25 Prozent, das ebenso erreicht wurde wie die notwendige Mehrheit von 75 Prozent der anwesenden Schuldverschreibungen“.
Dazu der mit der Mifa-Restrukturierung betraute federführende Mifa-Vorstand und -„Chief Recovery Officer“ (CRO) Dr. Stefan Weniger: „Die Zustimmung zu den beiden Beschlussgegenständen ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Mifa. Wir werden nun keine Zeit verstreichen lassen und gemeinsam mit One Square Advisory Services die kommenden Schritte zur Restrukturierung der Anleihe besprechen.“
In diese Gespräche würden auch die wesentlichen weiteren Mifa-Finanzierungspartner eingebunden, so dass „der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger stets über die weiteren Schritte informiert sein wird“.
Im Rahmen des Gesamtsanierungskonzeptes wurden bereits bei der Mifa einige strategische und operative Maßnahmen zur Restrukturierung der Gesellschaft in die Wege geleitet – darunter zum Beispiel „die Implementierung neuer Controllinginstrumente sowie die Intensivierung der Vertriebsinitiativen“. Fortsetzung folgt.
Text: Jo Beckendorff/Mifa, Foto: Jo Beckendorff