Nach BGH-Patenturteil: MCG contra Zwei plus Zwei

Mit einem Schreiben vom 10. Dezember hat die Kölner Zwei plus Zwei GmbH zum Ausgang einer über dreijährigen Patentstreitigkeit mit der Merida & Centurion Germany GmbH (kurz MCG) als Distributor der us-amerikanischen Marke Burley informiert. Dabei geht es um ein bestimmtes Babysitz-Patent. Dem Schreiben aus dem Hause Zwei plus Zwei folgte drei Tage später (13.12.) eine Pressemitteilung aus dem Hause MCG, die zum Inhalt des Mitbewerber-Schreibens einiges „in Teilen unrichtige“ richtig stellen will.

Demnach sei in dem Schreiben der Kölner „nicht nur in weiten Teilen unglücklich formuliert, sondern vor allem in einigen wesentlichen Punkten sachlich unrichtig“ informiert worden. Deshalb haben die Magstädter folgenden Punkte anzumerken:

„Es ist nicht richtig, dass vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ‚eine Klage der Merida Centurion Germany GmbH […] vollständig zu Lasten von Centurion zurückgewiesen […]’ worden ist. Richtig ist vielmehr, dass der BGH die Berufung zurückgewiesen hat, die der ersten Instanz folgte“. Denn um vor dem angestrebten Inverkehr-Bringen des neuen Produktes Rechtssicherheit zu erlangen, hätte „MCG vor dem Bundespatentgericht (BPG) in München gegen das Zwei-plus-zwei-Patent eine Nichtigkeitsklage erhoben – und folgte damit der unüblichen Praxis mit Ziel, eine mögliche Patentrechtsverletzung explizit zu vermeiden“.

Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde das ursprüngliche Patent der Zwei plus zwei GmbH in vielen Punkten beschnitten, so dass es in der aktuell gültigen Fassung eine nur noch etwa 50-prozentige Deckung mit seiner ursprünglichen Form aufweist, und demnach nicht „in leicht eingeschränktem Umfang, weiterhin Bestand hat.“

Weiter sei es nicht richtig, dass sich die von MCG zu tragenden Kosten des Berufungsverfahrens auf 100.000 Euro belaufen, sondern auf einen deutlich (aber nicht näher genannten) geringeren Betrag.

Der ursprüngliche Auslöser des Patentstreits war ein von Burley entwickelter und von MCG auf der Eurobike 2007 vorgestellter Prototyp einer Babyhängematte – und nicht etwa ein Nachbau oder ein Plagiat. In diesem Muster sah die Zwei plus zwei GmbH jedoch eine Patentverletzung und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen dessen Ausstellung. Diese Verfügung gegen das Produktmuster musste der Kölner Mitbewerber nach einer späteren Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf wieder zurücknehmen, da der vorsitzende Richter in dem von Burley gezeigten Produkt keine Patentverletzung sah. Demnach habe es sich nicht – wie von der Zwei plus zwei formuliert – um ein Plagiat gehandelt. Die Kosten dieses Verfahrens hatte laut MCG-Pressemitteilung Zwei plus zwei vollständig zu tragen.

Ferner sei es falsch, dass „Wolfgang Renner 2009 vor dem Bundesgerichtshof in Berufung“ ging. Richtig sei, dass MCG als Burley-Distributor in Berufung ging. Ein der MCG durch Zwei-plus-Zwei-Geschäftsführer Andreas Gehlen unterstellter „Rechtsbruch“, der „an eine Unverfrorenheit grenzt“, habe niemals stattgefunden. Denn, so die Magstädter: „Wir haben den betreffenden Sitz niemals angeboten oder verkauft.“ Ziel der MCG sei es vielmehr von Beginn an gewesen, durch die Verfahren Rechtssicherheit zu erlangen, „um einen Burley-Sitz zum Babytransport zu entwickeln und auf dieser Grundlage der starken Kundennachfrage Rechnung zu tragen.“

– Jo Beckendorff –

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