Gestern (3. Dezember) gab der börsennotierte kanadische Mischkonzern Dorel Industries Inc. bekannt, seine Aktionäre am 12. Januar zu einer Sondersitzung zu laden. Auf der soll über den bereits berichteten Verkauf an eine Käufergruppe unter Leitung einer Tochtergesellschaft von Fonds, die von Cerberus Capital Management, L.P. verwaltet werden, abgestimmt werden. Cerberus will die Mutter von Dorel Sports – dem Dach von CSG mit Marken wie Cannondale, GT, etc. sowie Pacific Cycle mit Mongoose, Schwinn etc. – nach der Übernahme privatisieren.
Bei der Sonderversammlung werden die Aktionäre gebeten, einen Sonderbeschluss zu verabschieden, der einen zuvor angekündigten satzungsgemäßen Plan für eine Vereinbarung gemäß dem Business Corporations Act (Québec) genehmigt.
Demnach will besagte Käufergruppe den Mischkonzern für 14,50 CAD (9,33 Euro) in bar »alle von Dorel ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Mehrfach-Stimmrechtsaktien der Klasse A und nachrangig stimmberechtigten Aktien der Klasse B« übernehmen.
Ausgenommen ist eine Gesamtzahl von 4.009.410 Mehrfach-Stimmrechtsaktien der Klasse A und 2.573.503 nachrangig stimmberechtigten Aktien der Klasse B. Die werden weiterhin im Besitz der Familie um Dorel Industries-President und -CEO Martin Schwartz (»den Familienaktionären«) bleiben.
Die Sonderversammlung wird am 12. Januar 2021 um 10.00 Uhr (Ostzeit) ausschließlich in virtuellem Format abgehalten. »Aktionäre, die bei Geschäftsschluss am 20. November 2020 eingetragen sind, haben das Recht, von der Sonderversammlung benachrichtigt zu werden, an ihr teilzunehmen und abzustimmen«, heißt es aus Quebec.
Wichtig: «der Anordnungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln (66⅔ Prozent) der Stimmen der Aktionäre, die persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten auf der Sonderversammlung anwesend und stimmberechtigt sind, und einer Mehrheit von 50 plus 1 Prozent der Stimmen der Inhaber von nachrangigen stimmberechtigten Aktien der Klasse B (mit Ausnahme der Familienaktionäre), die persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten auf der Sonderversammlung anwesend und stimmberechtigt sind, angenommen werden.«
Einzelheiten über die virtuelle Sonderversammlung und wie Aktionäre auf die Sonderversammlung zugreifen können, werden in einem Dorel-Rundschreiben dargelegt. Dieses wird ab heute (4. Dezember) unter anderem auch auf Dorels Website www.dorel.com verfügbar sein.
Text: Jo Beckendorff