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EU beschließt provisorischen Strafzoll auf E-Bikes aus China
EU-Flagge

Wie aus dem gestrigen EU-Amtblatt (18. Juli) zu erfahren ist, folgte die verantwortliche EU-Kommission nach einer ersten Untersuchung der eingereichten Klage des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA und verhängte vorgestern (17. Juli) zunächst einen provisorischen Anti-Dumping-Strafzoll auf in China produzierte und in die EU gelangende E-Bikes. Die EU-Kommission traf diese Entscheidung, weil nach ihrem Dafürhalten und »in Ermangelung von Maßnahmen eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Wirtschaftszweigs der Union sehr wahrscheinlich« sei.

Die Untersuchung der Europäischen Kommission ergab folgendes: »Die Preise der gedumpten Einfuhren aus der Volksrepublik China unterboten die Preise des Wirtschaftszweigs der Union im Untersuchungszeitraum erheblich. Der Wirtschaftszweig der Union verlor im Bezugszeitraum 23 Punkte auf einem Markt, der um 74 Prozent gewachsen ist und in dem die Einfuhren aus der Volksrepublik China um 250 Prozent gestiegen sind«. Somit konnte ihr Marktanteil von 18 auf 35 Prozent klettern.
Laut EBMA-Generalsekretär Moreno Fioravanti sei die vorherige Entscheidung der Europäischen Union, alle importierten E-Bikes aus China am 3. Mai 2018 zu registrieren, ein erster wichtiger Schritt für die legitime Verteidigung der europäischen Industrie gegen unlauteren Wettbewerb gewesen. Die nun verhängten Maßnahmen seien »der nächste kritische Schritt, um zu verhindern, dass China E-Bikes in der EU ablädt«. Ohne solche Maßnahmen würde China Fioravanti zufolge »bereits 2018 den Großteil des EU-E-Bike-Marktes übernehmen«.
Bis auf einige bestimmte Ausnahmen liegt die Höhe des Anti-Dumping-Strafzolls auf aus China in die EU gelangende E-Bikes bei satten 83,6 Prozent. Was die Ausnahmen betrifft, soll der Strafzoll-Satz zwischen 21,8 (für Jinhua Vision Industry Co., Ltd und Yongkang Hulong Electric Vehicle Co., Ltd) und 77,6 Prozent (für Bodo Vehicle Group Co., Ltd.) liegen.
Mehr Details dazu auf Seite 27 der insgesamt 32 Seiten umfassenden Mitteilung im EU-Amtsblatt vom 18. Juli finden Sie hier siehe hier (dort auf Rechtsvorschriften L181 klicken).

Text: Jo Beckendorff

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