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LiveCycle: Insolvenz in Eigenverwaltung – Geschäftsbetrieb läuft weiter
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Letzten Dienstag (28. Januar) hat der mobile Fahrradservice-Pionier LiveCycle GmbH beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung gestellt. Zum vorläufigen Sachverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann der Münchener Kanzlei Pohlmann Hofman Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft bestellt. Er wird das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleiten. Wichtig zu wissen: der Geschäftsbetrieb läuft wie gehabt weiter.

Mit der Insolvenz in Eigenverantwortung bzw. -verwaltung bietet das Insolvenzrecht einem Schuldner die Möglichkeit, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachverwalters selbst zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner – in diesem Fall die Geschäftsführer von LiveCycle GmbH – werden quasi zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.
Grund für die Antragstellung ist laut dem erst 2016 gegründeten Münchener Fahrrad-Dienstleister »eine fehlende Zwischenfinanzierung, die zu einem Liquiditätsengpass führte«. Nun werde man mit Hilfe des Pluta-Sanierungsexperten Ivo-Meinert Willrodt und seinem Team die vorläufige Eigenverwaltung nutzen, »um sich neu aufzustellen und den bereits begonnenen Investorenprozess beschleunigt fortzuführen«.
Heißt, dass der Geschäftsbetrieb vollumfänglich weiterläuft. Und die Gehälter der 53 Mitarbeiter, die an den derzeit fünf LiveCycle-Standorten in Berlin, Essen, Frankfurt, Hamburg, Köln und München arbeiten, sind über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Das LiveCycle-Mitarbeiter-Team wurde von den Verantwortlichen bereits im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung informiert.
In einer Pressemitteilung des Sanierungsexperten Pluta Rechtanwalts GmbH heißt es mit Blick auf LiveCycle: »LiveCycle ist ein 2016 gegründetes und stetig wachsendes Unternehmen in der Fahrradbranche mit Hauptsitz in München. Als erster professioneller Zweirad-Dienstleister in Deutschland bietet LiveCycle neue und nachhaltige Konzepte an. Das beinhaltet individuelle Mobilitätslösungen und Dienstleistungen für Unternehmen und Fahrradhersteller sowie Direktvertriebsmarken. Dazu gehört das professionelle Flottenmanagement für Unternehmen bis hin zum Endkundenservice.«
Das Eigenverwaltungsverfahren biete nun interessierten Investoren einen schnellen Einstieg in eines der gesellschaftlichen Zukunftsthemen sowie in einen stark wachsenden Markt, wirbt Pluta. Pluta-Anwalt Willrodt betont, dass man von der präsentierten Lösung von LiveCycle überzeugt sei: »Wir sehen eine realistische Chance, kurzfristig zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Alle Beteiligten ziehen an einem Strang und die Mitarbeiter sind hoch motiviert.«
Zudem versichert LiveCycle-Mitbegründer und Geschäftsführer Andreas Schmidt (bei einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung an Bord): »Mit ersten Interessenten werden bereits Gespräche geführt. Das freut uns, denn wir haben ein zukunftsweisendes Konzept für die Anforderungen der Mobilität von morgen. Zusammen mit den Sanierungsexperten sind wir zuversichtlich, einen verlässlichen Partner für künftige Projekte zu finden.«
Mit der Antragstellung auf eine Insolvenz in Eigenverantwortung ist dem Antragsteller nun laut dem verantwortlichen Amtsgericht München verpflichtet, »dem Gericht im Abstand von vier Wochen, beginnend am 7. Februar 2020, eine Bericht über die im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung ergriffenen Maßnahmen und über die Entwicklung der Vermögenslage der Schuldnerin vorzulegen«.

Text: Jo Beckendorff

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