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Österreich: Burkaverbot sorgt für Verwirrung – auch unter Radfahrern
Beispiele Gesichtsverhüllungsverbot (alias Burkaverbot) Österreich

Das am 1. Oktober 2017 in Österreich in Kraft getretene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) – im Volksmund auch einfach als Burka-Verbot bekannt – sorgt in der Alpenrepublik für echte Irritationen. Grund: Es richtet sich – selbst wenn in der von dem österreichischen Bundesministerium für Inneres (BM.I) abgebildeten Graphik erlaubte Verhüllungen explizit benannt werden – nicht nur gegen verschleierte Musliminnen. Laut Medienberichten in der Alpenrepublik wurden wegen des neuen »religionsneutralen Verbots« auch schon Clowns und Maskottchen von der Polizei verwarnt. Ganz zu schweigen von – kein Witz – Fahrrad-Fahrern!

Zuerst einmal zur neuen Gesetzeslage: Laut BM.I sieht das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vor, »dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.« Und: »Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschließlich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.«
Ein Verstoß gegen das neue Gesetz ziehe, heißt es weiter im feinsten amts-österreichisch, »eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro nach sich, welche von Polizisten verhängt werden kann. Die Strafe ist in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen«.
Österreich ist übrigens nicht das erste Land, das gegen die Vollverschleierung vorgeht. Ähnliche Regelungen existieren bereits laut BM.I »in Frankreich (seit 2010), Belgien (seit 2011), Bulgarien (seit Oktober 2016) und in dem Schweizer Kanton Tessin (seit Juli 2016)«.
Nur: Österreich bekenne sich zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetze: »Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt. Akzeptanz und Respekt österreichischer Werte sind Grundvoraussetzungen für das gelingende Zusammenleben zwischen der österreichischen Mehrheitsgesellschaft und in Österreich aufhältigen Drittstaatsangehörigen. Österreich bietet mit dem Verbot der Verschleierung oder Verhüllung der Gesichtszüge eine klare Regel, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden zu sichern.«
Wie die Austria-Tageszeitung »Der Standard« in der ersten Okotber-Woche berichtete, habe sich seit dem 1. Oktober am Flughafen Wien gezeigt: Arabische Gäste wissen über das Verhüllungsverbot Bescheid.
Erste Anzeigen gab es dann ausgerechnet auf einer Clown-Demo. Unter anderem wurden auch drei mit Tiermasken auftretende Musiker auf der Wiener Einkaufsmeile Mariahilfer Straße von der Polizei angesprochen bzw. »lediglich belehrt«. Dabei hatten sie noch nicht einmal gegen das neue Verbot verstoßen. Verhüllung im Rahmen künstlerischer Veranstaltungen soll nämlich weiterhin erlaubt sein.
Woanders wurde ein Mann in einem Haifisch-Kostüm, der in der Austria-Metropole für die Neueröffnung eines Computerladens warb, aufgefordert, die Bekleidung gefälligst abzulegen. Der Ausruf »Ich mache hier nur meinen Job« wurde nicht gelten gelassen.
Laut einer Meldung auf »Spiegel Online« wurden sogar Fahrradfahrer angehalten. Eine Radfahrerin wurde von der Polizei gebeten, doch bitte den wegen der Kälte ins Gesicht gezogenen Schal zu entfernen. Auf Nachfrage der Radlerin erklärte der Polizist, dass es nicht kalt sei – und beließ es bei einer Verwarnung.
Wie nun weiter mit der jungen Forderung umgegangen wird, in der Öffentlichkeit »erkennbar« sein zu müssen, wird sich zeigen. Fakt ist: Laut BM.I muss das Gesicht »vom Haaransatz bis Kinn frei sein«. Und wenn man das neue politische Gesetz weiterhin als religionsneutral betrachtet, werden künftig wohl auch weiterhin andere Personenkreise aufgefordert werden, ihr Gesicht bitte freizuhalten – auch Radfahrer.
Selbst wenn laut abgebildeter und von BM.I in Auftrag gegebener Grafik (siehe auch unten »in groß«) eine Gesichtsvermummung bei Kälte erlaubt sein soll: Wann und wo Kälte anfängt und aufhört, ist nicht geregelt – siehe oben.
Also Vorsicht: Demnach könnten künftig auch weiterhin Radfahrer vom neuen Gesetz (AGesVG) ausgebremst werden. Österreichs Radlerszene ist schon gespannt, wann es zu einer allerersten Geldbuße kommt.

Text: Jo Beckendorff, Graphik vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) – Quelle: APA/BMI

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