Während gestern (16. März) Bund und Länder in Deutschland drastische Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus verkündeten, die von geschlossenen Geschäften über geschlossene Schulen, dichtgemachten Spielplätzen bis hin zur Bitte, jegliches Reisen zu unterlassen reichen, hat der Bundesrat im Nachbarland Schweiz mit Ausrufung des Notstands ähnliche und vorerst bis zum 19. April 2020 geltende Maßnahmen ergriffen. Allerdings wird den heimischen Fahrrad-Geschäften laut Informationen des Schweizer Branchen-Fachblatts »Cyclinfo« während dieser außerordentlichen Lage explizit eine kleine Extrawurst eingeräumt.
Laut »Cyclinfo« hatten Branchenvertreter im Vorfeld angemahnt, »dass Veloläden offenbleiben müssten, um Velos in Schuss zu halten und Pendlern den Umstieg vom öffentlichen Verkehr aufs Velo zu erleichtern«. Daher habe der Bundesrat ein kleines Türchen offengelassen (und an Frankreich orientiert): »Velogeschäfte dürfen zu Reparaturzwecken weiter geöffnet bleiben.« Heißt: »Reparieren ja, verkaufen nein«.
Der Schweizer Branchenverband 2Rad Schweiz hat auf seiner Webseite einen Link eingerichtet, auf der die derzeit geltenden Maßnahmen für helvetische Fahrradgeschäft gut zusammengefasst sind und jeweils aktualisiert werden. So müssen zum Beispiel während der geöffneten Werkstatt gewisse hygienischen Vorschriften und das Einhalten des Minimalabstandes gewährleistet sein.
O-Ton 2Rad Schweiz: »Der Verkaufsteil im Geschäft muss, Stand jetzt, geschlossen bleiben. Dazu laufen jedoch noch Abklärungen. Ganz wichtig: die Hygienevorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind unbedingt einzuhalten!«
Text: Jo Beckendorff/Cyclinfo, Abb.: BAG