Laut einer Mitteilung vom 20. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 379) wurde dem vom Verband der Europäischen Sattelhersteller (kurz ESMA) am 22. Februar 2006 eingereichten Antrag auf einen Anti-Dumping-Strafzoll auf Sättel made in China nachgegangen. Resultat: Mit dieser Veröffentlichung ist bis auf wenige Ausnahmen ein für den Zeitraum von sechs Monaten vorläufiger EU-Strafzoll von 30,9 Prozent in Kraft getreten.
Die ESMA setzt sich vor allem aus italienischen Sattel-Herstellern zusammen, die laut EU-Amtsblatt „99 Prozent der gesamten Produktion bestimmter Sättel in der Gemeinschaft“ abdecken. Der von ESMA eingereichte Antrag enthielt Beweise für ein vorliegendes Dumping seitens der Mitbewerber aus China, das zu einer „bedeutenden Schädigung“ der hiesigen EU-Produktion führe. Diese Beweise wurde von der verantwortlichen EU-Kommission als ausreichend angesehen, „um die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu rechtfertigen“. Das Verfahren wurde am 7. April 2006 eingeleitet. Seitdem überprüfte die Kommission den Fall sowohl in China als auch in der EU. Die Überprüfung führte letztendlich zu dem jetzt verhängten vorläufigen EU-Anti-Dumping-Strafzoll.
Mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden alle in die EU und made in China eingeführten Sättel mit einem vorläufigen EU-Anti-Dumping-Strafzoll von 30,9 Prozent belegt. Mit folgenden Ausnahmen: Drei China-Produzenten müssen nur 7,5 Prozent auf ihre EU-Einfuhren, zwei gar keinen vorläufigen EU-Strafzoll berappen.
Cionlli Bicycle (Taicang) Co. Ltd., Hongli Bicycle Parts Co. Ltd. (beide aus Shunde) und Safe Strong Bicycle Parts Shenzhen Co. Ltd. sind die drei, die bei ihren EU-Exporten nur 7,5 Prozent EU-Strafzoll hinzu addieren müssen. Ganz ohne vorläufigen EU-Strafzoll dürfen weiterhin Sättel der beiden China-Produzenten Giching Bicycle Parts aus Shenzhen und Velo Cycle Kunshan Co. Ltd. aus Kunshan in den EU-Markt rollen.
Mehr Hintergründe in der kommenden RadMakrt-Ausgabe.
– Jo Beckendorff –