Die Strafzoll-Diskussionen auf E-Bike-Importe aus China in die EU nehmen kein Ende. Das sich gegen einen etwaigen Strafzoll aussprechende E-Bike-Importeurkollektiv bedauert, dass das Europäische Parlament zwar neue Anti-Dumping-Vorschriften unter Einhaltung bestimmter WTO-Bestimmungen am 20. Dezember offiziell bekannt geben wird, diese aber nicht mehr für die bereits am 2. Oktober von dem Europäischen Fahrrad-Industrieverband EBMA eingereichte Beschwerde betr. unter Preis in den EU-Markt kommenden E-Bikes aus China gelten. Dafür greifen die verabschiedeten neuen EU-Regelungen zwei Monate zu spät. Heißt: Die EBMA-Beschwerde wird von der EU noch unter Berücksichtigung der alten Strafzoll-Vorschriften behandelt.
Das Ergebnis ist laut dem als Sprachrohr des E-Bike-Importeurkollektivs auftretendem europäischen Arm des internationalen E-Leichtfahrzeug-Lobbyverbandes Leva (Light Electric Vehicle Association) »eine grundlose und unbegründete Beschwerde inklusive der künftig nicht mehr erlaubten Hinzunahme eines Vergleichslandes«.
In seiner Beschwerde hatte EBMA die Schweiz als vergleichbaren E-Bike-Markt hinzugezogen. Darauf hin meinte das Importeurkollektiv, dass EBMA Äpfel mit Birnen vergleichen würde.
Fakt ist: Laut den alten EU-Anti-Dumping-Vorschriften gilt unter anderem auch die Hinzunahme eines vergleichbaren Landes. Die neuen Anti-Dumping-Vorschriften lassen das nicht mehr zu. Leva-EU und das E-Bike-Importeurkollektiv verweisen darauf, dass nach den neuen Vorschriften ausschließlich die Existenz einer beträchtlichen Marktverzerrung durch die E-Bike-Importe aus China nachgewiesen wird. Dabei würden Verkaufspreise und Produktionskosten verglichen. Die alte Vorschrift mit der von EBMA gewählten Hinzunahme des Vergleichslandes Schweiz gilt laut Leva-EU weder als stimmig noch könnte man dadurch nachweisen, dass Chinas E-Bike-Produzenten in der EU unter Preis verkaufen würden.
Die neuen Anti-Dumping-Vorschriften werden offiziell am 20. Dezember im EU-Amtsblatt bekannt gegeben.
Text: Jo Beckendorff