Die Einigung der Tarifpartner im öffentlichen Dienst am 25. Oktober 2020 macht es zukünftig auch für Angestellte von Kommunen möglich, per Gehaltsumwandlung Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes beziehen zu können.
Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) sieht darin einen Durchbruch für nachhaltige Mobilität im öffentlichen Dienst. Dazu erklärt BVZF-Geschäftsführer Wasilis von Rauch: »Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein Meilenstein für nachhaltige betriebliche Mobilität. Wir freuen uns sehr, dass Verdi den Schritt gegangen ist und sind überzeugt: Dienstradleasing ist ein Zugewinn für die Beschäftigten und die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Klima und öffentliches Gesundheitssystem profitieren zudem – es ist eine Win-win-win-Lösung. Im kommenden Jahr sollte das Dienstrad dann auch Einzug in die Tarifverträge der Beschäftigten der Bundesländer finden.«
Der führende Dienstradleasing-Anbieter Jobrad spricht von rund 1,5 Millionen Beschäftigten, die die Neuregelung betrifft. »Da der entsprechende Passus eine besondere Regelung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist, gilt er nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene«, so auch der Hinweis von den Freiburgern. Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat begrüßt die neue Regelung. Auch wenn von der Öffnung des Tarifvertrags noch nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitierten, sei die Einigung ein echter Durchbruch. »Die Tarifparteien haben damit zahlreichen Kommunen und ihren Angestellten die Option Dienstradleasing – mit all ihren Vorteilen – eröffnet. Jobrad arbeitet bereits seit vielen Jahren mit kommunalen Arbeitgebern zusammen. Wir freuen uns sehr darauf, dieser Kundengruppe ab sofort noch umfassendere Angebote machen zu können.«
Die Einigung im Wortlaut ist hier im Einigungspapier nachzulesen (Punkt 5.a. auf Seite 7) auf den Seiten des dbb (beamtenbund und tarifunion).
Foto: Jobrad