Neue Tarife für den Einzelhandel in NRW

Für die rund 440.000 Beschäftigten im NRW–Einzelhandel wurde am 29. Juni 2011 von den Tarifpartnern nach 2-tägigen Verhandlungen ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag ausgehandelt.

Wie der Einzelhandelsverband Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld bekanntgab, steigen demnach die Löhne und Gehälter zum 1. Juli 2011 um 3,0 Prozent sowie zum 1. Juli 2012 um weitere 2 Prozent. Des Weiteren soll es eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro geben beziehungsweise 25 Euro für Azubis im Mai 2012. Die Laufzeit betrage 24 Monate.
Im neuen Tarifabschluss ist auch die Aktualisierung und Anpassung tariflicher Regelungen an die gesetzlichen Vorschriften und die -Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes enthalten. Vereinbart seien mehrere Änderungen insbesondere im Manteltarifvertrag, die dazu dienten, diskriminierende Vorschriften (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung) zu beseitigen. Festgeschrieben wurde auch ein 6-wöchiger Urlaub (36 Werktage – Teilzeitkräfte anteilig) für alle Mitarbeiter ab 2012.
Der Einzelhandelsverband Ostwestfalen-Lippe weist darauf hin, dass auch in anderen Bundesländern Tarifabschlüsse für den Einzelhandel zu erwarten seien. Informationen dazu gebe es von den örtlich zuständigen Einzelhandelsverbänden und auf deren Web-Seiten.

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