Wichtig für Online-Händler: Ab heute, 11. Juni 2010, tritt eine neue gesetzliche Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft. Die entsprechenden Texte in den Online-Shops müssen zu diesem Datum geändert werden, wenn nicht eine Abmahnung riskiert werden will. Darauf weist die Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke hin, die auf ihrer Homepage kostenfrei die passenden Mustertexte zur Verfügung stellt.
Unter http://www.wbs-law.de/ findet sich die neue gesetzliche Widerrufs- und Rückgabebelehrung im offiziellen Wortlaut. Gleichzeitig gibt es Hinweise, wie die neuen Texte zu verwenden sind.
In der Vergangenheit gab es Abmahnungen für Online-Händler, obwohl sie vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Muster-Belehrungen verwendeten. Darin enthaltene Klauseln wurden als wettbewerbswidrig eingestuft. Da die die Muster-Belehrungen keinen Gesetzesrang hatten, war dies möglich.
Mit der Verwendung des neuen Musters der Rückgabebelehrung ist der Händler auf der sicheren Seite, denn der Gesetzesrang ist nun gegeben.