Neues Batteriegesetz bringt neue Vorschriften

Zum 1. Dezember 2009 tritt ein neues Batteriegesetz in Kraft. Damit sind für Unternehmen einige Neuerungen verbunden. Unkenntnis könnte hier teuer werden, warnt der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vor hohen Bußgeldern in einer Pressemeldung.

Das neue Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2006/66 um und regelt die abfallwirtschaftliche Verantwortung für Stromspeicher, also Batterien und Akkumulatoren. Angesprochen ist damit das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Entsorgung. Eine der wichtigsten Neuerungen seien weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten, erklärt die DEKRA. So müssten sich alle, die Stromspeicher erstmals in Verkehr bringen, registrieren und die Menge anzeigen. Betroffen seien Hersteller und Importeure von Stromspeichern sowie alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind.
Für Schadstoffe wie Quecksilber und Cadmium hat es weitere Verschärfungen in den Vorschriften gegeben. Vertreiber müssten den Verbraucher zudem deutlicher als zuvor über die Rückgabemöglichkeiten informieren, so der Hinweis. Das Gesetz nenne erstmals Rücknahmequoten, die die Unternehmen über flächendeckende Systeme erreichen müssen.
Unterstützung und Beratung erhalten Unternehmen in Workshops zum neuen Batteriegesetz.
www.dekra.de

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