Gute Nachrichten aus Österreich: die Förderbeiträge für E-Lastenräder für Privatkunden und Betriebe, Vereine oder Gemeinden sowie die für E-Bikes für Betriebe, Vereine oder Gemeinden (aber nicht für Privatkunden!) wurden im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2021 (Förderung für E-Bikes und Lastenräder) abermalig erhöht. Das ist mit Blick auf die Tatsache, dass die E-Förderung der Alpenrepublik anfangs ausschließlich E-Autos betraf und erst nach vielen Diskussionen vor vier Jahren auch auf E-Bikes ausgeweitet wurde, ein voller Erfolg.
Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden von Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), den Zweiradimporteuren und dem Fahrrad- und Sportfachhandel umgesetzt.
Der Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) – unter dessen Dach auch das nationale Fahrradindustrie-Sprachrohr Arge Fahrrad rollt – hat die vorherige und nun aktualisierte Förderung einmal zusammengefasst:
E-Transporträder (für Privatkunden, Betriebe, Vereine oder Gemeinden):
Bundesanteil: bisher 600 Euro – neu 850 Euro
Händleranteil: bisher 250 Euro – neu 150 Euro (plus ein großer Fahrradservice)
Summe: bisher 850 Euro – neu 1.000 Euro (plus ein großer Fahrradservice)
E-Bikes (gilt ab 5 Stück und ausschließlich für Betriebe, Vereine oder Gemeinden):
Bundesanteil: bisher 200 Euro – neu 250,- Euro
Händleranteil: bisher 150 Euro – neu 150 Euro (plus ein großer Fahrradservice)
Summe: bisher 350 Euro – neu 400 Euro (plus ein großer Fahrradservice)
Weiteres Konsumenten-Bonbon
Weiteres Schmankerl für Privatkunden gleich zu Jahresbeginn 2021: laut Informationen auf der Webseite von BMK wurde bereits die Mehrwertsteuer auf Fahrrad-Reparaturen von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Somit profitieren Fahrrad-Reparaturdienstleistungen seit 1.1.2021 von einer Halbierung des Mehrwertsteuer-Satzes.
Dazu das BMK: »Ganz nach dem Motto ‚reparieren statt wegwerfen‘ ist damit ist ein erster wichtiger Schritt für Umwelt- und Klimaschutz auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft gelungen.«
Advantage Händleranteil?
Der RadMarkt hat sich aber noch einmal von VSSÖ-Geschäftsführer Michael Nendwich genauer erklären lassen, was es mit oben genannten Händleranteil genau auf sich hat. Demnach ist es so, dass Fahrrad- und Sport-Fachhänder, die auch E-Bikes verkaufen, an diesem Förderprogramm teilnehmen können, aber nicht müssen. Wenn er teilnimmt, muss er aber seinen Kunden bei Neukauf einen Rabatt (siehe oben genannten Händleranteil) von 150 Euro einräumen.
Dazu Nendwich: »Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme freiwillig ist und sich jeder Händler die Konditionen, aber auch die Auswirkungen bei verschiedenen Modellen ansehen muss.«
Allerdings scheint man davon auszugehen, dem Fachhandel im Zuge der aufgelegten und erhöhten E-Förderung auch neue Kundschaft in den Laden zu locken.
First comes, first served
Laut VSSÖ können Fördermittel-Anträge bis zu sechs Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Und: »Rechnungen ab 1.1.2021 werden bereits nach den neuen Fördersätzen unterstützt.«
Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden (aber zumindest vom VSSÖ nicht näher benannten) Budgetmittel bis längstens 31.März 2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden.
Wichtig: Änderung des Rechnungstextes
Für teilnehmende Fahrrad- und Sport-Fachhändler wichtig: beim Verkauf eines E-Lastenrads oder E-Fahrrads über das E-Förderprogramm muss es auch Änderungen beim Rechnungstext geben. Der E-Mobilitätsbonus-Anteil des Fachhändlers muss unbedingt extra ausgewiesen werden. Zusätzlich muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein, dass dem Kunden ein kostenloser großer Radservice gewährt wird.
O-Ton VSSÖ: »Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter www.umweltfoerderung.at – erfüllt sind.«
Wichtig: Akku-Ladung nur mit Öko-Strom
Wichtig für geförderte E-Lastenräder und E-Bikes für Betriebe, Vereine oder Gemeinden zu wissen: der zum Betrieb erforderliche Strom muß nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Denn, so der Verband: »Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive des BMK erfolgen im Rahmen des Klima- und Energiefonds, des klimaaktiv mobil-Programms und der Umweltförderung im Inland.«
Text: Jo Beckendorff, Logos: 1x VSSÖ, 1x BMK