Schon seit langem fordert im benachbarten Österreich sowohl ARGE Fahrrad – »die Stimme« der heimischen Fahrradindustrie – als auch deren Dachorganisation Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) die Vorsteuer-Abzugsfähigkeit von E-Bikes und die Möglichkeit für Job-Rad-Modelle in Österreich. Ab 1.1.2020 ist es endlich so weit. Dann ist in der Alpenrepublik ansässige Unternehmen möglich, »E-Bikes für Arbeitnehmer von der Steuer abzusetzen«.
Die nun getroffene Entscheidung wurde aktiv vom VSSÖ gefördert. »Als Stimme der österreichischen Fahrradbranche setzten wir uns vom VSSÖ und der ARGE Fahrrad bereits seit der ersten Stunde – dem ersten E-Mobilitätspaket, in dem Elektro-Autos vorsteuerabzugsfähig gestellt wurden – für die Integration von E-Bikes ein«, erklärt VSSÖ-Geschäftsführer Michael Nendwich. Nendwich war maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt.
Das neue Steuerreform-Paket, das am 19. September vom Nationalrat beschlossen wurde, stellt E-Bikes für Unternehmen vorsteuerabzugsfähig. Heißt, »dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Geld einsparen können, wenn der Arbeitnehmer ein E-Bike oder auch ein normales Rad als offizielles Firmenrad nutzt«. Heißt auch, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2020 den Vorsteuerabzug geltend machen und die auf den Fahrradkauf entfallenen 20 Prozent Mehrwertsteuer zurückerhalten.
Laut VSSÖ wird die Vorsteuerabzugsfähigkeit der E-Bikes auch den Anteil der Räder am Gesamtmarkt wachsen lassen. Im letzten Jahr wurden in Österreich etwa 150.000 E-Bikes verkauft. Mit einem Marktanteil von 33 Prozent ist damit bereits jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ein E-Bike. »Damit liegen wir im europäischen Vergleich unter den stärksten Ländern. Unserer Einschätzung nach ist in den nächsten Jahren ein Anteil von 50 Prozent der Pedelecs am österreichischen Gesamtfahrradmarkt durchaus vorstellbar – nicht zuletzt wegen des Vorsteuerabzugs«, meint VSSÖ-Präsident Gernot Kellermayr.
Nach Schätzung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird sich durch die Steuerreform der Anteil der Dienst E-Fahrräder an den insgesamt verkauften Elektro-Fahrrädern in Österreich von 3 Prozent auf 6 bis 10 Prozent erhöhen. Anders ausgedrückt: »In Kombination mit dem wachsenden E-Bike Markt wird jährlich mit bis zu 32.000 zusätzlichen Dienst-E-Bikes gerechnet, welche eine CO2-Reduktion von bis zu 13.000 Tonnen/Jahr und einen volkswirtschaftlichen Gesundheitsnutzen von bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr bringen.«
Nun hofft der VSSÖ, dass auch die steuerliche Gleichstellung des E-Fahrrads mit dem E-Auto kommt. Plan ist es, »die Sachbezugwerte-Verordnung so zu adaptieren, dass das E-Auto mit dem E-Bike gleichgestellt wird. Das bedeutet, dass die Dienst-E-Fahrräder wie auch die E-Autos vom Arbeitnehmer lohnsteuerfrei privat genutzt werden dürfen«. Wann diese Verordnung rechtsgültig sein könnte, steht allerdings bis dato noch nicht fest.
Text: Jo Beckendorff/VSSÖ, Fotos: 1x VSSÖ, 1x Stevens