Kurz bevor Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise diskutieren, wenden sich die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände an die politischen Entscheider. In ihrem Schreiben werden Vorschläge für eine schrittweise Öffnung der Fahrradfachgeschäfte gemacht und ein Maßnahmenkatalog vorgestellt.
Gemeinsam wenden sich der ADFC, Bico, BIV,BVZF, VDZ, VSF, ZIV und ZEG an die Bundeskanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Hier der Wortlaut des Briefes und die vorgeschlagenen Regeln und Maßnahmen für einen Verkauf unter sicheren Bedingungen:
»Die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände unterstützen die erfolgreichen Initiativen von Bund und Ländern, um die Ausbreitung SARS-COV-2 zu verlangsamen. Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass der Kampf gegen das Virus noch lange nicht gewonnen ist. Als Branche werden wir weiterhin Verantwortung übernehmen. Insbesondere mögliche Verbreitungen von gefährlichen Virus-Mutationen können rasches Reagieren notwendig machen, dies werden wir selbstverständlich unterstützen.
Fahrradfahren ist gerade mit dem bevorstehenden Frühlingsbeginn ein unverzichtbarer Bestandteil infektionssicherer Mobilität. Es hält Herz, Kreislauf und Lunge in Schwung und bietet eine verantwortungsvolle Möglichkeit, während anhaltender Kontaktbeschränkungen an die frische Luft zu kommen. Für immer mehr Menschen ist das Fahrrad in der Krise zum Garant der Mobilität im Alltag geworden. In wenigen Wochen beginnt die Fahrradsaison, der Bedarf an neuen Fahrrädern – der diesen Winter ohnehin ungewöhnlich hoch blieb – wird sprunghaft ansteigen.
Mehr Radverkehr ist ganz besonders in diesen Zeiten ein Gewinn für alle, wer Rad fährt, tut sich und allen Mitmenschen etwas Gutes. Es ist insofern gesellschaftlich erstrebenswert, möglichst vielen Menschen den Zugang zu einem neuen Fahrrad zu ermöglichen.
Wir empfehlen daher, den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör in den lokalen Fahrradläden zu ermöglichen, mindestens aber dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt und die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsbehörden daher möglich ist. Die Einhaltung der Hygienevorschriften des RKI ist selbstverständlich zu gewährleisten.
Wie der Verkauf in Fahrradgeschäften sowohl für Kunden als auch für Mitarbeitende mit minimalem Risiko der Ansteckung umgesetzt werden kann, haben wir in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst. Es ist diesem Schreiben beigefügt. Die beschriebenen Maßnahmen haben sich bereits seit dem Frühjahr 2020 flächendeckend bewährt.
Wir bitten Sie, unsere Vorschläge zu prüfen und sie bei den anstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.«
»Die deutsche Fahrradwirtschaft schlägt folgende Regeln und Maßnahmen vor, um den Verkauf in Fahrradgeschäften unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen.
Grundsätzlich gelten die Regelungen und Erlasse der Bundesländer.
Bedingungen
• Das Fachgeschäft bleibt für Publikumsverkehr geschlossen.
• Der Zutritt ist ausschließlich nach Aufforderung möglich.
• Der Zutritt für Personen mit Symptomen ist untersagt.
• Beratung von Einzelpersonen oder Paaren nur mit Termin.
• Begrenzte Anzahl gleichzeitiger Beratungen pro Verkaufsraum je nach Größe.
• Beratung erfolgt ausschließlich an Kunden mit Bedarf.
• Beratung nur von Kunden, die ihre Einwilligung zur Speicherung der Kontaktdaten geben.
Schutzmaßnahmen
• Nur Kartenzahlung oder Überweisung / EC-Cash Geräte werden nach jeder Nutzung desinfiziert.
• Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften.
• Flächen für Kunden und Verkäufer in der Beratung werden ausgewiesen.
• Griffe der Räder werden mit Schutzfolie überzogen/nach jeder Verwendung desinfiziert.
Jedes Geschäft erstellt einen Ablaufplan zur Umsetzung der Bedingungen und Schutzmaßnahmen und dokumentiert die Einhaltung.«