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OLG-Urteil: Masterflex SE muss an einstige CAB-Investoren zahlen
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Letzten Donnerstag (16. Juni) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf das Urteil im Rechtsstreit Clean Air Mobility GmbH gegen die Masterflex Entwicklungs GmbH veröffentlicht. Demnach wird Masterflex S »auf Rückzahlung des Kaufpreises und eines Teils der Transaktionskosten von insgesamt 880.827,82 Euro nebst Zinsen von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.2012« verurteilt.

Weiter heißt es in einer Adhoc-Mitteilung gemäß Wertpapierhandelsgesetz: »Da die Masterflex SE in ihrem Konzern- und Jahresabschluss eine bilanzielle Vorsorge von 0,5 Millionen Euro für diese Rechtsauseinandersetzung gebildet hatte, betrifft sie das Urteil in Höhe von rund 0,6 Millionen Euro im Bereich aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. In gleicher Höhe wird somit der Konzerngewinn bzw. der Gewinn je Aktie beeinflusst werden, nicht jedoch das operative EBIT.«
O-Ton Masterflex: »Die Masterflex Group kann diesem Urteil nicht folgen und wird nach Prüfung der Urteilsbegründung prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen kann und wird.«
Zur Erläuterung des vorliegenden Falles: Die Gelsenkirchener Masterflex Group hatte im April 2011 seine auf alternative E- und Brennstoffzellen-Fahrradantriebe setzende Mobilitätssparte – bestehend aus einem Mehrheitsanteil an dem einst mit dem Berliner Bikeanbieter Hawk Bike geschlossenen Joint-Venture Clean Air Bike GmbH (CAB) sowie deren 100-prozentige Tochter Velodrive GmbH  – via Management-Buy-Out (MBO) an eine Gruppe um Hawk-Gründer und -Chef Lorenz Hoser verkauft. Beide Gesellschaften wurden dann mit Hilfe der Beteiligungsgesellschaft Triginta Capital in der E-Bike-Unternehmensgruppe Clean Air Mobility GmbH mit Sitz in Berlin zusammengefasst.
Im September 2011 verkauften die damals auf radikalem Sanierungskurs segelnde börsennotierte Masterflex AG, die ihr Kerngeschäft im Bereich Entwicklung und Vermarktung von High-Tech-Kunststoffschläuchen und -Verbindungssystemen hat, dann auch noch ihr letztes E-Bike-Standbein. Die Brennstoffzellen-Technologie ging via MBO an eine Gruppe um den Geschäftsführer der Brennstoffzellen GmbH Dr. Günter Hohmann. Dieses Geschäft ging in ein neues Unternehmen namens Hypower GmbH mit Sitz in Herten über.
Zwei der drei unter dem Dach der oben genannten Berliner E-Bike-Holding Clean Air Mobility GmbH – die Hawk Bikes Entwicklung & Marketing GmbH sowie die Clean Air Bike GmbH (CAB) – mussten allerdings zum 1. November 2012 Insolvenz anmelden. Wie Lorenz Hoser damals erklärte, habe eine umfangreiche Rückrufaktion zugekaufter fehlerhafter Akkus für eine große Produktion von E-Bikes letztendlich dazu geführt, dass »der bisher geltend gemachte Schaden von über einer Million Euro« für die Gesellschaften finanziell nicht mehr tragbar war.
Um genau diese Insolvenz geht es auch im Rechtsstreit mit der einstigen CAB- und Velodrive-Mutter Masterflex. Die damaligen Investoren-Käufer um Lorenz Hoser fordern rund 1,7 Millionen Euro von der Masterflex Group zurück.
In erster Instanz hatte die Masterflex Group vollumfänglich gewonnen. Nach der jetzigen OLG-Urteilsverkündung kündigten die Gelsenkirchener bereits an, dass aktuelle Urteil so nicht stehen lassen zu wollen. Daraus lässt sich schließen, dass dieser Rechtstreit auch nach vier Jahren noch nicht abgeschlossen zu sein scheint.

Text: Jo Beckendorff

 

 

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