Im Klageverfahren Canyon Bicycles gegen Cervélo und seinem ehemaligen Vertriebspartner Tri Dynamic gibt es in der ersten Instanz eine Entscheidung (AZ 4a O 87/09) des Landgerichts Düsseldorf. Canyon beklagte eine Patentrechtsverletzung (Europäisches Patent 1 737 724 angemeldet am 26. März 2008); Gegenstand des Patents ist eine spezielle Form des Sattelrohrs.
Mit dem Urteil wird den Firmen Cervélo und Tri Dynamic umfangreiche Informationspflichten gegenüber der Klägerin auferlegt. Sie dürfen keine weiteren Rahmen der Modellreihe RS, R3 und R3 SL in Deutschland in den Verkehr bringen, gebrauchen oder einführen.
Außerdem müssen Cervélo und Tri Dynamic »alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen. Dies betrifft alle Cervélo Rahmen und auch Cervélo Kompletträder der Baureihe Cervélo RS, R3 und R3 SL.« Dazu kommt die Auflage »angemessene Entschädigung sowie Schadensersatz zu zahlen auf Grund der patentverletzenden Handlungen«.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von einer Million Euro vorläufig vollstreckbar, teilte Peter Seybert, Geschäftsführer von Tri Dynamic mit. Gleichzeitig kündigte er an, gegen dieses Urteil Berufung in der nächsthöhereren Instanz einzulegen.