Die Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs hat zwei Merkblätter zu den Themen »Tuning von Pedelecs« und »Nachrüstung von Fahrrädern mit E-Antrieben« veröffentlicht.
Darin wird erläutert, wann von Tuning oder Nachrüstung gesprochen wird, welche Folgen das für das jeweilige Fahrzeug hat und welche rechtlichen Konsequenzen für den Händler und den Fahrzeugnutzer zu erwarten sind.
»Die Merkblätter dienen dem Fachhandel zur Orientierung und ermöglichen einen kompetenten Umgang mit entsprechenden Kundenanfragen«, heißt es in einem Statement des Arbeitskreises.
Bereits Ende 2015 hatten die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr folgte dann – in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und velotech.de – ein entsprechender Leitfaden auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h. Diese geben Fahrradhändlern und -werkstätten klare Handlungsempfehlungen, was sie an diesen Fahrzeugen, die ein CE-Zeichen aufweisen, verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen.
An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs beteiligen sich der Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), der TÜV Rheinland, velotech.de, der Verbund Service und Fahrrad (VSF), das Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Die Leitfäden können auf Deutsch, Englisch und Französisch hier heruntergeladen werden:
https://www.dropbox.com/sh/fp8t53me93ka6lx/AAAGKrm9Qu0WYfbqDube0Dxka?dl=0