Fahrradbeleuchtung, die nur von Akku-Leuchten kommt, ist bisher nicht erlaubt (mit wenigen Ausnahmen). Die Pflicht zum Dynamo könnte aber bald ein Ende haben. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die aktuelle Rechtslage jetzt dem Stand der Technik anpassen. Radfahrer sollen künftig zwischen Akku– oder Dynamobeleuchtung wählen können…
»Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs – im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo- Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist«, sagte der Bundesverkehrsminister der »Saarbrücker Zeitung« (29.06.2013).
Über eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll am Freitag der Bundesrat abstimmen.
Künftig sollen »für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher« eingesetzt werden dürfen, empfiehlt der Bundesrat-Verkehrsausschusses dem Plenum der Länderkammer. Über eine Anzeige müsse dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. Auch müssten Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.