Die Messer wurden gewetzt, die Öffentlichkeit über Wochen über den neuesten Stand der Dinge informiert. Letzter Stand war (siehe auch RadMarkt 1/2011): Das Europäische Patentamt bestätigte das von Canyon kreierte Maximus-Seattube-Patent „EP1737724“. Cervélo konterte mit der Ankündigung, sich damit nicht zufrieden geben zu wollen und Gegenbeweise vorzulegen. Diese nächste Runde bleibt uns jetzt erspart. Soeben flatterte der RadMarkt-Redaktion sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten eine gemeinsam verfasste Erklärung betreffs „einer gütlichen außergerichtlichen Einigung“ ins Haus. Somit können sich „beide Entwicklungsmotoren der Bikebranche“ wieder pünktlich zum Saisonstart auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Hier der Original-Wortlaut der außergerichtlichen Einigung:
„Der Rechtsstreit zwischen Cervélo und Canyon über das Patent des Maximus Seat Tube wurde nach einem konstruktiven Gespräch beider Parteien einvernehmlich beigelegt. Die Unternehmen sehen sich demnach als hochinnovative Unternehmen in der Radsportbranche. Sie erkennen grundsätzlich das geistige Eigentum sowie die damit verbundenen Schutzrechte der anderen Partei an.
Im aktuellen Fall wurde einer Klage von Canyon, bei dem es um die Verletzung des Patents Maximus Seat Tube ging, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben. Das europäische Patentamt erklärte das Maximus Seat Tube für voll patentfähig, verlangte aber von Canyon eine Anpassung im Hauptanspruch 1. Das Patent gilt schon in neun europäischen Ländern und korrespondierende Patente wurden in den USA und China erteilt.
Die rechtlichen Schritte wurden beigelegt. Cervélo darf seine Rahmen weiterhin in der gewohnten Weise bauen. Im Gegenzug erhält Canyon Nutzungsrechte an bestimmten Cervélo Patenten. Über den genauen Inhalt wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart, es werden keine weiteren Statements gemacht.
Gerard Vroomen, Mitgründer von Cervélo war mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir freuen uns, dass diese Angelegenheit geklärt ist. Das ist eine gute Nachricht für beide Unternehmen und für die Kunden.“ Roman Arnold, Geschäftsführer von Canyon, zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Nach jahrelangem Rechtsstreit können beide Seiten sich wieder darauf konzentrieren, was sie am besten können: Hochwertige, innovative und zukunftsweisende Fahrräder bauen.“
– Jo Beckendorff –