Am 14. November fällte das Europäische Patentamt sein Urteil im Rechtsstreit um das Canyon-Patent „EP1737724“ und bestätigte die vom Versender kreierte „Maximus Seattube – O-Ton – „in leicht konkretisiertem Umfang als voll patentfähig“. Diese Formulierung führte wohl auch dazu, dass sich der von Canyon verklagte Bikeanbieter Cervélo wieder zu Wort meldete. Hier der Original-Wortlaut von Alexander Blank in seiner Funktion als Cervélo Sales and Marketing Director Deutschland und Österreich zum aktuellen Sachstand der Klage Canyon gegen Cervélo:
„Im September 2010 wurde am Gericht in Düsseldorf ein erstes Urteil basierend auf Claim 1 des Canyon-Sattelrohr-Patentes gefällt. Gestern hat das europäische Patentamt (EPO) Claim 1 als ungültig erklärt. Diese Entscheidung beruht auf dem Barra-Patent von 1942, in dem schon alle Eigenschaften des Canyon-Patentes beschrieben wurden. Der Europäische Gerichtshof akzeptierte ebenfalls das von Cervélo eingereichte Klein ‚Q Pro Carbon’ als Beweis für die Existenz eines Rahmens mit abgeflachtem Sattelrohr auf der Kettenblatt-Seite.
Das EPO würde Canyon die Aufrechterhaltung des Patentes nur zugestehen, wenn dessen Inhalt eingeschränkt würde. Diese Einschränkung bedeutet, dass der Claim 1, auf dem der Düsseldorfer Gerichtshof seine Entscheidung basiert hat, nicht länger besteht und wir somit die Möglichkeit haben, an den Gerichtshof in Düsseldorf zurück zu kehren.
Das EPO bestätigt weiterhin, dass Eigenschaften von Litespeed „Vortex“- und „Gazelle ACC Pro“-Rahmen, welche in der Anhörung von Cervélo präsentiert wurden, auch von Interesse sein könnten und das weitere Verfahren beinflussen könnten, falls deren Erscheinen vor dem Canyon-Patent bewiesen werden kann. Wir haben dazu schon einen Brief von Litespeed bekommen, in dem uns bestätigt wird, dass deren Rahmen vor der Patenterteilung an Canyon hergestellt wurde und sind zuversichtlich, dass wir auch von Gazelle ein ähnliches Dokument erhalten werden, sodass auch die eingeschränkte Version von Claim 1 seine Gültigkeit verlieren würde.
Bedingt durch die große Resonanz in der Presse haben sich auch noch weitere Hersteller gemeldet, welche Rahmen mit Eigenschaften haben, wie sie im Canyon-Patent beschrieben werden. Zusammen mit anderem Beweismaterial, welches schon in den Händen von Cervélo ist – aber bedingt durch die Eingabefrist nicht mehr für die Anhörung von vorgestern eingereicht werden konnte – gehen wir davon aus, dass auch die eingeschränkte Version des ursprünglichen Canyon-Patentes letztendlich nicht bestehen kann.
Wir danken unseren Freunden in der Bike-Industrie für ihren Support.
Wir sind mit Canyon in einem Punkt einverstanden: Der Ausgang dieses Prozesses wird auf Kunden keinen Einfluss haben.“
– Jo Beckendorff –