Referentenentwurf des Finanzministeriums in der Kritik
Velodata-Kassensystem V Kasse.

Die Möglichkeit, an elektronischen Registrierkassen Manipulationen vorzunehmen, also unerkannt zu löschen oder zu ändern, stellt für den Steuervollzug ein Problem dar. Abhilfe soll ein neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen schaffen, für das kürzlich das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf vorgestellt hat. Damit könnten auf Einzelhändler erhebliche Investitionen zukommen. Dieter Koll, Geschäftsführer des Softwareherstellers Velodata, übermittelte dem RadMarkt dazu eine Einschätzung:

»Wird der Referentenentwurf vom 18. März 2016 des Bundesministeriums der Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen umgesetzt, dann müssen Fachhändler bis 1. Januar 2019 wieder in eine neue Kasse oder in eine Aufrüstung investieren.
Aus unserer Sicht, unverständlich bis unverschämt, denn die Übergangsfrist aus dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 macht bzw. machte für viele Händler bereits eine Neuanschaffung oder Umrüstung spätestens zum Geschäftsjahr 2017 notwendig. Mit Sicherheit werden einige Neuanschaffungen, besonders in herkömmliche starre Registrierkassen, in kurzer Zeit durch das BMF zu modernem Sperrmüll.
Laut Referentenentwurf soll es sich um eine technologieoffene und herstellerunabhängige Lösung handeln. Das können wir aus fachlicher Sicht nicht bestätigen. Der Entwurf ist so unklar, dass auch wir noch keine Klarheit haben, welche zusätzlichen Kosten auf den Kunden in Zukunft zukommen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll in Abstimmung mit dem BMF die technischen Richtlinien und die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium, die elektronische Archivierung und die digitale Schnittstelle festlegen. Erst nach Bekanntgabe dieser Richtlinien kann man Kosten und Aufwand abschätzen, allein für die Prüfung stehen 75.000 Euro an Kosten im Raum. Dazu von Europa keine Spur, man bastelt am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, aber nach jetzigem Stand kann eine in Österreich zugelassene Kasse nicht in Deutschland zugelassen werden oder umgekehrt.
§ 146a AO soll in Zukunft vorschreiben, dass Kassen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, benötigen.
Noch völlig unklar ist, ob es sich beim Sicherheitsmodul und Speichermodul um eine zusätzliche Hardware handeln soll. Großbetriebe des Handels sind weniger betroffen, denn bei Systemkassen benötigt nicht jede einzelne Kasse ein Sicherheitsmodul, sondern es kann ein Sicherheitsmodul für sämtliche im System verbundene Kassen verwendet werden. 
Wir werden im Interesse unserer Kunden weiter am Ball bleiben und bei Vorliegen weiterer Einzelheiten nach kostengünstigen Lösungen (eventuell gemeinsames zentrales Sicherheitsmodul) suchen.«
www.velodata.de
Foto: Velodata

 

Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern