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Same procedure? EU veröffentlich Strafzoll-Bekanntmachung

Die Taipei International Cycle Show 2010 (17. – 20.3.) hatte gerade noch Hochbetrieb und es wurde dort auch heftig über die Zukunft des bestehenden und offiziell am 15.7.2010 auslaufenden EU-Strafzolls auf Fahrräder Made in China und Vietnam diskutiert, da wurde am 19.3. eine „Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmassnahmen“ im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Unter der Mitteilungsnummer C70 wird auf Seite 28 auf das diesjährige außer Kraft treten des Strafzolls auf Fahrräder und bestimmte Fahrradteile aus den oben genannten Ländern hingewiesen – „sofern keine Überprüfung nach dem folgenden Verfahren eingeleitet wird“.

Jetzt sind die Fahrradproduzenten der EU am Zuge. Für eine Verlängerung des besagten Strafzolls müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Bisher wurde er immer von dem europäischen Fahrradhersteller-Verband EBMA eingereicht. EBMA-Chef Brian Montgomery liefert dann Beweise, dass „das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden“. In diesem Jahr hat sich Montgomery mit Blick auf die Antragstellung sehr zugeknöpft gegeben.

Wie auch immer: „Die Unionshersteller können nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der vorgenannten Grundlage einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen, der der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem in nachstehender Tabelle (Anmerkung des RadMarkts: = 15.7.2010) angegebenen Zeitpunkt vorliegen muss“.

Der aktuelle EU-Strafzoll auf Fahrräder und bestimmte Fahrradteile aus China liegt bei 48,5 und aus Vietnam bei 32,8 Prozent.

– Jo Beckendorff –

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