Reifenhersteller Bohle vulkanisiert seit Sommer 2009 in alle Schwalbe Faltreifen, Downhillreifen und Marathons individuelle EAN-Codes ein. Nachdem erste Reifen mit beschädigten Kodierungen im Markt aufgetaucht sind, gibt es zu den möglichen Konsequenzen für den Fachhandel Informationen von Herstellerseite. Antworten auf mögliche Fragen, gibt Schwalbe-Anwältin Dr. Verena Hoene, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei für Wirtschaftsrecht »Heuking Kühn Lüer Wojtek« in Köln.
»Das Kodierungssystem dient der Qualitätssicherung«, so Dr. Hoene. »Im Falle fehlerhafter Chargen können Rückrufe kodierter Reifen einfacher gestartet werden. In Fällen von Gewährleistung und Garantie können die Ursachen der Qualitätsminderung leichter ermittelt werden.« Wenn die Kodierung beschädigt oder entfernt wurde sei das ein Sicherheitsrisiko, warnt die Rechtexpertin. »Der Barcode ist fester Bestandteil des Produktes. Es braucht erhebliche mutwillige mechanische Einwirkungen, ihn zu entfernen. Der Reifen sieht nicht nur abgenutzt aus, er wird dadurch sogar beschädigt! Die Karkasse wird verletzt, die Oberfläche porös. Derart beschädigte Reifen können schwere Unfälle verursachen. Für diese haftet derjenige, der dem Verbraucher den Reifen verkauft hat. Denkbar ist auch, dass damit der Straftatbestand der versuchten Körperverletzung verwirklicht wird. Der Verursacher nimmt ja das Sicherheitsrisiko bewusst in Kauf.« Außerdem sei das Entfernen des Codes eine Markenverletzung, die ebenfalls strafbar ist. Schwalbe habe ein Recht darauf, dass Ware in ihrem Originalzustand verkauft wird. Für Reifen, bei denen der Barcode entfernt wurde, übernähme Schwalbe weder Garantie noch Gewährleistungen.
Einen Schutz für den Fachhandel vor etwaigen Forderungen gibt es nur, wenn er ausschließlich original verpackte Ware mit Barcode sowie Bedien- und Montageanleitung verkauft. Reifen, die eine beschädigte Kodierung aufweisen, könnten auch an den Lieferanten zurückgeben werden, so Dr. Hoene, denn dies sei ein Gewährleistungsfall. »Wer manipulierte Ware verkauft, verliert eigene Gewährleistungsansprüche und muss selbst haften. Das sollte ein Händler nicht riskieren.«
Im Falle der entfernten Kodierung hat Schwalbe Strafanzeige erstattet. Es sei auch im öffentlichen Interesse, dass die Sicherheit bei Fahrradreifen gewährleistet ist, meint die Fachanwältin. Darüber hinaus könne Schwalbe Dritten den Vertrieb der Reifen verbieten, wenn der Zustand der Ware nach ihrem »Inverkehrbringen« so verschlechtert wurde.