Dass der japanische Komponentenhersteller Shimano sehr penibel auf seine Patentrechte achtet, hat sich bereits durch die Auseinandersetzungen mit dem Konkurrenten SRAM gezeigt (siehe RadMarkt 10/03). Jetzt hat das Landgereicht München I erneut zugunsten S
Diesmal ging es gegen die DNP Inc., Taiwan und gegen Jürgen Schütz und seine Firma TAIMCO, Deutschland. Streitpunkt war die als Hyperglide bekannte Technologie aus dem Europäischen Patent 0 313 345.
Aufgrund der Entscheidung vom 8. Oktober 2003 mit dem Aktenzeichen 21 O 20183/01 ist es DNP und TAIMCO untersagt, die Kettenradanordnungen EPOCH Index Sprockets by DNP mit den Bezeichnungen 9912, LY-107KF, »Huge Gear«, 7-fach, 11-32 Zähne; 0003, LY-1007KF, »Mega Gear« 7-fach, 11-34 Zähne; 0003, LY-1007KF, 7-fach, 13-28 Zähne; sowie die EPOCH Hyper Flow DNP Sprockets, 7V, 7-fach, 13-28 Zähne, und 8V, 7-fach, 11-28 Zähne in Deutschland zu vertreiben, sobald Shimano die erforderliche Sicherheit geleistet hat. Shimano wird eine Bankbürgschaft zum Zwecke der vorläufigen Vollstreckung für den Fall leisten, dass DNP und TAIMCO dem Urteil keine Folge leisten bzw. dagegen Berufung einlegen.
Ein anderer Kontrahent in Sachen Patentverletzung ist die Firma Point, die trotz des schwebenden Berufungsverfahrens keine Kassetten der Marke »Point« mit den Bezeichnungen »Point 6-fach, HG Index, 14-28 Zähne«, »Point 7-fach, 12-28 Zähne«, »Point 7-fach, HG Index, 13-28 Zähne«, »Point 8-fach, CS Index, 12-28 Zähne«, und »Point 8-fach, 13-28 Zähne« in Deutschland herstellen, anbieten, in Verkehr bringen oder gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einführen oder besitzen darf.