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Sicherheitsmängel: Behörde verhängt Babboe-Verkaufsstopp
Unter anderem auch auf seiner deutschen Webseite www.babboe.de verweist der niederländische Lastenrad-Anbieter Babboe BV auf eine von der heimischen Behörde für die Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit - kurz NVWA) veranlasste Verpflichtung, den Handel seiner Lastenräder mit sofortiger Wirkung einzustellen. Außerdem muss Babboe Lastenräder zurückrufen, die ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grunde wird der Verkauf aller Babboe-Modelle vorübergehend eingestellt.
In Deutschland plant Babboe nach Zweifeln an der Sicherheit der Rahmen jetzt den Rückruf von vier ersten Modellen.Foto: Babboe

Nachdem ein Hinweis auf mehrere Rahmenbrüche bei Babboe-Lastenrädern eingegangen war, leitete NVWA Ende 2023 eine Untersuchung ein. Diese ergab, dass der seit 2018 komplett zur Accell Group gehörende Anbieter in den letzten Jahren zahlreiche Meldungen über Rahmenbrüche erhalten hatte, diesen aber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nachgegangen und der NVWA gemeldet wurden.
Anhand der von der NVWA untersuchten Daten über Rahmenbrüche wurde eine Risikobewertung der verschiedenen Lastenfahrrad-Typen von Babboe vorgenommen. Ergebnis: »Bei mehreren Modellen kann der Rahmen brechen. Dies kann zu sehr schweren Verletzungen führen – zum Beispiel, wenn Kinder beim Radfahren aus der Ladebox fallen.«
Ergo wies NVWA den Anbieter am 14. Februar an, den Handel seiner Lastenräder – da sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden – mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Sicherheit der Lastenfahrräder sei nicht ausreichend gewährleistet. Generell dürfen Cargobikes, deren Sicherheit unter anderen nicht durch eine vollständige technische Dokumentation hinreichend nachgewiesen ist, nicht verkauft werden.
Daraufhin hat sich Babboe eigenen Angaben zufolge vorsorglich dazu entschieden, den Verkauf sämtlicher Lastenfahrräder seines Portfolios vorübergehend einzustellen. RadMarkt-Anmerkung: in der NVWA-Meldung steht allerdings, dass Babboe seitens der Behörde dazu verpflichtet wurde, »den Handel mit allen Lastenrädern mit sofortiger Wirkung einzustellen«.
O-Ton aus der Babboe-Zentrale: »Babboe und die NVWA stehen weiterhin in Kontakt, um dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Informationen schnellstmöglich nachgereicht werden und der Verkauf von Babboe-Lastenrädern wieder aufgenommen werden kann. Des Weiteren bereitet Babboe zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemeinsam mit der NVWA die Rückruf-Aktion der betroffenen Babboe-Modelle vor.« Eigentümer betroffener Modelle würden schnellstmöglich informiert.
Wie viele Lastenräder von diesem Rückruf betroffen sind, wurde zum Zeitpunkt dieses Schreibens nicht kommuniziert. Auf jeden Fall wurde Babboe verpflichtet, folgende Modelle zurückzurufen:

– Babboe City/ City-E/ City Mountain
– Babboe Curve/ Curve-E/ Curve Mountain
– Babboe Big/ Big-E
– Babboe Dog/ Dog-E
– Babboe Max-E
– Babboe Mini-E/ Mini Mountain
– Babboe Pro Trike/ Trike-E/ Trike XL
– Babboe Carve-E/ Carve Mountain

Letztendlich der Hinweis, dass NVWA die Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten über das europäische Signalsystem Safety Gate vom verpflichtenden Babboe-Rückruf informiert hat.

Text: Jo Beckendorff

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