Bereits im letzten Jahr berichtet der RadMarkt über die am 1. April 2016 angelaufene Förderung der Stadt München in Sachen E-Mobilität für Gewerbetreibende und Selbstständige. Am 14. Dezember hat die Stadtverwaltung dann beschlossen, das Förderprogramm neu zu fassen – und somit unter anderem auch Privatpersonen die Förderung von E-Cargobikes sowie zweirädrigen E-Leichtfahrzeugen ab 1.1.2017 zu gewährleisten.
Dazu heißt es in der Stadtverwaltung etwas sperrig: »Aufgrund des Bundesprogramms zur „Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ wurde die Förderung von E-Pkw durch das Förderprogramm Elektromobilität „München e-mobil“ der Landeshauptstadt München eingestellt. Die freigewordenen Mittel wurden teilweise für eine Neuausrichtung des Förderprogramms genutzt, aber auch in andere Bereiche des integrierten Handlungsprogramms zur Förderung von Elektromobilität in München umgeschichtet, wie beispielsweise in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur.«
Gleichzeitig wurden aber auch bedarfsgerechte Anpassungen des Förderprogramms Elektromobilität vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen zählen:
– Öffnung für Privatpersonen im Bereich der Lastenpedelecs und zweirädrigen E-Leichtfahrzeuge
– Verstärkte Förderung von E-Leichtfahrzeugen durch höhere maximale Fördersummen und Erweiterung des Bonus-Systems
– Verstärkte Förderung von DC-Ladesäulen durch höhere maximale Fördersummen
– Förderung von Beratungsleistungen durch zertifizierte Berater für Elektromobilität
Die Bayernmetropole macht aber auch darauf aufmerksam, dass »aufgrund der sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der stetigen Weiterentwicklung des Stands der Technik im Bereich Elektromobilität ein großer Bedarf an Beratung beim Umstieg auf Elektromobilität besteht«.
Heißt: Um möglichst viele Interessenten zu erreichen, sollen sowohl Kurzberatungen zu einzelnen Themengebiete als auch umfassende Analysen (z.B. Mobilitätsanalysen von Fahrzeugflotten unter Nutzung von GPS-Datenloggern) gefördert werden. Gefördert wird allerdings nur »die Beratung durch zertifizierte Berater für Elektromobilität, die eine staatliche anerkannte Weiterbildung nach § 42a HWO absolviert haben«.
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Text: Jo Beckendorff