Die Bayernmetropole hat das »Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München» verabschiedet. Heißt: Seit 1. April bezuschusst sie den Kauf gewerblich genutzter E-Fahrzeuge.
Das Förderprogramm Elektromobilität der Landeshauptstadt München verfolgt das Ziel, »im Sinne des Klimaschutzes die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu vermindern, als Beitrag zum Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München die Emissionen von Schadgasen (z.B. Nox) und Feinstäuben im Stadtbereich zu verringern sowie im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt München eine flächendeckende Lärmminderung zum Wohle der Münchner Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Zudem werden auch die Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes und der Leitlinie Ökologie der Landeshauptstadt München im Rahmen der Perspektive München berücksichtigt«.
Das Handlungsprogramm enthält neben einer Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern ein Förderprogramm, über das sowohl gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge als auch Ladeeinrichtungen auf nicht öffentlichem Grund gefördert werden können. Dafür hat die Stadt München ein Fördervolumen von 22,2 Millionen Euro bereit gestellt – und ist damit eigenen Angaben zufolge »auf diesem Gebiet Vorreiter in Deutschland«.
Gefördert werden Neufahrzeuge, Jahreswagen (nicht älter als ein Jahr) und Leasingfahrzeuge. Neben vier- werden auch drei- und zweirädrige E-Fahrzeuge gefördert. Gewerblich genutzte vierrädrige E-Fahrzeuge werden mit 4.000 Euro bezuschusst. Gewerblich genutzte drei- und zweirädrige E-Fahrzeuge werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer) »bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro für Lastenpedelecs bzw. 500 Euro für Pedelecs und Elektroscooter« bezuschusst. Pro Antragsteller – berechtigt sind Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig anerkannte Organisationen – können 2016 und 2017 jeweils bis zu 20 Fahrzeuge gefördert werden.
Welche E-Drei- und Zweiräder Gegenstand der Förderung sind, ist genauestens geklärt. Bezuschusst werden Pedelecs, Lasten-Pedelecs und E-Roller (nach Klassifizierung der EG-Fahrzeugklassen L1e, L3e und L4e).
Nicht gefördert werden »E-Bikes (Anmerkung des RadMarkt: also mit Gasgriff), S-Pedelecs, Segways, E-Quads, E-Tretroller, E-Microscooter, E-Miniklapproller, E-Kickboards, E-Wavescooter, E-Stuntscooter oder E-Freestyle-Scooter«. Wird das geförderte E-Fahrzeug vor Ablauf einer Frist von drei Jahren veräußert oder zum Beispiel durch Unfall aus dem Verkehr gezogen, muß der ausgezahlte Förderbetrag anteilig zurückgezahlt werden.
Auch gefördert wird eine Ladeinfrastruktur. Eine Ladestation wird »mit 20 Prozent der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500€ pro Ladepunkt« bezuschusst. Neben Gewerbetreibenden unabhängig von der Rechtsform sind auch »natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts« antragsberichtigt. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München und auf nicht öffentlichem Grund errichtet sein.
Der Vordruck des Förderantrags ist bei der Landeshauptstadt München (Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-UW 11 – Team Elektromobilität, Bayerstraße 28a, 80335 München) bzw. über emobil.rgu@muenchen.de oder im Internet unter http://www.muenchen.de/emobil erhältlich. Weitere Informationen gibt es auch mündlich über Telefon 089/233-47711 oder 089/233-47794.
Text: Jo Beckendorff, Foto: Govecs