Mit der steuerlichen Gleichstellung von Firmenfahrrädern und Firmenwagen gibt es auch für Radler Unterstützung vom Fiskus. Die Kanzlei Disqué in Mannheim hat einen professionellen Firmenradrechner konzipiert, der die Steuervorteile eines Firmenrades ermittelt.
Firmenfahrräder können laut Erlass der Finanzbehörden sowohl normale Fahrräder ohne Elektromotor oder auch E-Bikes sein. Der praktische Rechner im Internet errechnet für einen Vergleich das verfügbare Einkommen mit und ohne Dienstfahrrad. Er steht dem Handel als Serviceangebot für die Kunden zur Verfügung und kann auch auf den eigenen Websites der Händler im gewünschten Layout implementiert werden.
Die Kanzlei von Thomas M.R. Disqué, Fachanwalt für Steuerrecht/Rechtsanwalt, hat auch schon für bekannte Automobilmarken Firmenwagenrechner erstellt.
Kontakt:
Tel. 06 21/41 16 38
E-Mail: rechtsanwalt@disque.de
www.firmenradrechner.de