Das geltende Batteriegesetz regelt neben dem Recycling von Geräte-Altbatterien und -akkus auch die Rücknahme, Entsorgung und Verwertung von Industriebatterien. Hersteller sind laut § 8 BattG verpflichtet, für ihre in Verkehr gebrachten Batterien eine geeignete Rücknahmemöglichkeit anzubieten.
Als System für fachgerechtes Batterierecycling bietet das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ab sofort die Rücknahme und Entsorgung von Industriebatterien an.
Der Schwerpunkt des Geschäftsfeldes liegt auf Branchenlösungen für Lithium-Ionen-Akkumulatoren (zum Beispiel Antriebsbatterien für E-Bikes). Dabei organisiert GRS Batterien auf Wunsch die komplette Abwicklung: von der bundesweiten Rücknahmelogistik über eine umweltfreundliche Zerlegung und Verwertung bis hin zu dokumentarischen Nachweisen und Meldepflichten. Darüber hinaus bietet GRS Batterien Schulungen für seine Kunden und deren Mitarbeiter an.
www.grs-batterien.de