Rennradfahrer müssen auf öffentlichen Straßen einen Helm tragen wenn sie ihren Versicherungsschutz nicht riskieren wollen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Für Rennrad-Fahrer gälten strengere Regeln als für Freizeitfahrer, so die Begründung. Damit wurde von den Richtern die Klage eines 67-Jährigen Hobbyradlers abgewiesen, der mit seinem Rennrad ohne Sturzhelm verunglückt war und sich schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte. Der Mann hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(AZ: I-1 U 182/06)