Anbieter von Marken-Laufrädern werden sich freuen. Konsumenten, die glaubten, beim Kaffeeröster Tchibo mit Kauf des Kinder-Laufrad „Racing Junior“ zum Jubelpreis von 49,90 Euro ein Schnäppchen gemacht zu haben, eher weniger. Der Hamburger Aktionswochen-Verkäufer startete Anfang August für das im letzten Herbst verkaufte Kinder-Laufrad eine breit angelegte Rückruf-Aktion.
Bei dem Holz-Laufrad „Racing Junior“ könne die Gabel brechen. So ein Bruch würde dann unweigerlich zu gefährlichen Stürzen führen.
Neben einem Espressokocher, bei dem sich auch schon einmal ein aufgeschraubter Aufsatz während des Kochens lösen kann, wird nun auch besagtes Kinder-Laufrad zurückgerufen. Tchibo fordert seine Schnäppchenkunden auf, „beide Produkte in einer Tchibo-Filiale abzugeben“. Als „Bonbon gibt es für das abgegebene Kinderrad zusätzlich einen Waren-Gutschein von 50 Euro. Für weitere „Bruch-Fragen“ steht die Service-Hotline 0800/1182120 zur Verfügung.
Stiftung Warentest weist darauf hin, daß „Verbraucher, die durch einen Produktfehler zu Schaden kommen, vom Hersteller nach dem Produkthaftungs-Gesetz Ersatz für Behandlungskosten, den Ausgleich von Vermögensschäden und die Zahlung von Schmerzensgeld verlangen können“. Bei Sachschäden gelte aber eine Eigenbeteiligung von 500 Euro. Ein Verschulden müßten die Verbraucher dem Hersteller allerdings nachweisen.
Dazu Biketester Ernst Brust, Geschäftsführer von Velotech: „Laufräder für unsere Kleinsten sind sehr beliebt. ‚Trittbrettfahrer’ steigen da gerne auf und vermarkten den Artikel zusätzlich in der Hauptsaison. Die Fahrradbranche leidet besonders unter derartiger Piraterie. Der Fachhandel berät, der Fachhandel leistet den Service, der Verramscher macht das Saisongeschäft…Offensichtlich hat den Ramschartikel keiner getestet. Welches Risiko trägt Tchibo? ‚Geld zurück’ betrifft mit Sicherheit den Lieferanten. Und Sachschäden der Kundschaft? Bis 500 Euro gilt Eigenbeteiligung! Na dann – bis zum nächsten Ramsch!“
– Jo Beckendorff –