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Teilschuld ohne Fahrradhelm: VSF hält Urteil für rechtswidrig

Der Verbund Service und Fahrrad (VSF) hält das am Montag bekannt gewordene Urteil des Oberlandesgericht Schleswig Holstein zur Teilschuld einer Radfahrerin an ihren Verletzungen für rechtswidrig und abträglich für das Verkehrsklima. Das OLG sprach der Radfahrerin eine Teilschuld an ihren Verletzungen zu, da sie keinen Helm trug.

In einer Pressemeldung teilt der VSF-Vorsitzender Albert Herresthal mit: „Wir halten das Urteil des OLG Schleswig Holstein für rechtswidrig. Es verstößt unter anderem gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, der unter anderem das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person garantiert.” Außerdem sei das Urteil seinem Ton nach für das ohnehin angespannte Verkehrsklima in Deutschland äußerst gefährlich: So zog das Gericht in seiner Begründung die Einschätzung heran, dass der gegenwärtige Straßenverkehr besonders dicht sei und wörtlich: „motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden”.
Nach Einschätzung des VSF kann das Urteil leicht als eine Rechtfertigung für verkehrsgefährdendes Verhalten von Kraftfahrern missverstanden werden. „Dem Opfer eine Mitschuld an Verletzungen zu geben, die durch eine grobe Fahrlässigkeit der Halterin des PKW verursacht wurden, widerspricht nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch dem Verursacherprinzip.“, so der VSF.
www.vsf.de

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