Der Importeur ML Solution GmbH darf für sein Faltschloss Security plus Model FS 90 nicht mehr mit dem Hinweis »extrem sicher« werben. Ein Unternehmen der Trelock Group erwirkte gegen das Unternehmen aus Herten eine einstweilige Verfügung.
Bei einer Prüfung des Faltschlosses bei einem unabhängigen Prüfinstitut unter Anwendung der einschlägigen DIN-Vorschriften habe sich gezeigt, so Trelock, dass das Faltschloss die relevanten Sicherheitsanforderungen bei weitem nicht erfüllte. Insbesondere hätten die einzelnen Schlossglieder innerhalb kürzester Zeit aus dem Schlossgehäuse mühelos herausgebrochen werden können.
Trelock ging daher rechtlich gegen die ML Solution GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs vor. Mit Erfolg: Die Firma ML Solution GmbH darf aufgrund der einstweiligen Verfügung ab sofort keine Produkte mit der Bezeichnung Security plus Model FS 90 und dem Werbehinweis »extrem sicher« in der Bundesrepublik Deutschland anbieten, bewerben oder vertreiben.
ML Solution GmbH habe die einstweilige Verfügung inzwischen als endgültige Regelung anerkannt. Außerdem habe ML Solution inzwischen wegen einer Verletzung eines Trelock Gebrauchsmusters bei dem Model FS 90 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt Trelock.