Der Münsteraner Hersteller Trelock wehrt sich konsequent gegen Produktpiraterie und hat eine Zollbeschlagnahme wegen Schutzrechtsverletzung veranlasst…
Auf der Eurobike 2014 wurde eine Kopie eines Trelock-Faltschlosses, die durch einen ausländischen Aussteller angeboten wurde, durch den Zoll beschlagnahmt.
»Vor allem asiatische Unternehmen sparen sich gerne Entwicklungszeit, indem sie bestehende technische Lösungen kopieren und damit immer öfter bewusst oder unbewusst auch bestehende Schutzrechte verletzen«, so der Schlosshersteller.
Mit der Maßnahme wahre Trelock seine Rechte zum Schutz seiner Märkte und Interessen und schütze konsequent seine Schutzrechte.