Die Mitnahme von Pedelecs ist bei den besagten Verkehrsbetrieben weiter erlaubt. Serienmäßig produzierte E-Scooter-Modelle müssen für die Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt eine unabhängige technischen Prüfung durchlaufen mit umfangreichen Tests der Batteriesicherheit, erklärt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. »Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist.«
»Wir sehen ein Mitnahmeverbot kritisch, da E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügen und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen ist.«
Der überwiegende Teil der in Deutschland gefahrenen E-Scooter werde privat angeschafft und genutzt, um Strecken auf der ‚letzten Meile‘ – zu oder weg von Bahnhöfen oder Bushaltestellen – zurückzulegen, erläutert Goebelt weiter. Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen sei daher ein starker Einschnitt, der sorgfältig abgewogen werden müsse.
Die TÜV-Organisationen stünden mit ihrem praktischen Erfahrungen aus der Prüfpraxis von E-Scootern und der Brandschutzbegutachtung in U-Bahn-Systemen (Fahrzeuge und Infrastruktur) für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.
Der TÜV-Verband setzt sich zudem dafür ein, dass bei der anstehenden Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Anforderungen am E-Scooter und Pedelecs weiter angeglichen werden. Goebelt: »Gemeinsames Ziel muss es sein, das Brandrisiko von batteriebetrieben Fahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren.«
Eine Warnung spricht der TÜV-Verband vor so genannten Grauimporten aus: Beim Kauf von E-Scootern solle man unbedingt auf die Allgemeine Betriebserlaubnis achten. Goebelt: »E-Scooter ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis sind nicht für die Nutzung auf deutschen Straßen zugelassen, wurden nicht unabhängig geprüft und es fehlt somit der Nachweis der geltenden Sicherheitsanforderungen.« Die ABE oder die Einzelbetriebserlaubnis ist außerdem Voraussetzung für die verpflichtende Ausstellung eines Versicherungskennzeichens.