Übergangsfrist 18, nicht 8 Monate

Schreibfehler: Im RadMarkt 6/04 wurde auf der letzten Seite gemeldet, die Übergangsfrist für die Standrücklichteinführung betrage 8 Monate. Es sind aber 18 Monate.

Dies gilt aber auch erst ab Inkrafttreten der neuen StvZO, die noch nicht terminiert ist.

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